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DAC-7-Richtlinie – Neue Meldepflichten für Onlineplattformen und Steuervorteile durch Tax-CMS

Im Zuge der rasanten digitalen Entwicklung und der steigenden Nachfrage nach digitalem Warenhandel, digitalen Dienstleistungen und Informationen (sog. E-Commerce-Business) haben sich in jüngster Zeit verschiedene erfolgreiche Geschäftsmodelle über Onlineplattformen entwickelt. Der digitale Handel erfolgte jedoch häufig noch immer ohne Offenlegung relevanter Informationen an das Finanzamt, weswegen in diesem Bereich weitgehend Steuerlücken bestanden. Diese haben nun Anlass für das neue Gesetz zur Umsetzung, der in den EU-Mitgliedstaaten am 01.01.2023 in Kraft getretenen Richtlinie (EU) 2021/514 vom 22.03.2021 – sog. DAC-7 Richtlinie – über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts gegeben. Das Ziel der Richtlinie ist es, bestehende Steuerlücken zu schließen und für mehr steuerliche Transparenz zu sorgen. Dem entsprechend von der Regierung adaptierten Gesetz hat der Bundesrat kürzlich am 16.12.2022 zugestimmt.

Onlineplattformbetreiber müssen Verkäuferdaten an das Finanzamt übermitteln

Die neuen Regelungen der DAC-7-Richtline, die der deutsche Gesetzgeber im Umsetzungsgesetz übernommen hat, beinhalten die Pflicht für Onlineplattformbetreiber, wie beispielsweise eBay, Amazon oder Etsy, ihre registrierten Verkäufer (insbesondere deren Vor- und Nachnamen, Anschrift etc.) und deren Transaktionen (z.B. die Gewinne) umfassend zu identifizieren bzw. zu registrieren und den europäischen Steuerbehörden unter bestimmten Voraussetzungen jährlich Informationen dazu offenzulegen. Dementsprechend müssen auch die betroffenen Verkäufer über die sie persönlich betreffenden und den Steuerbehörden gemeldeten Informationen von den Onlineplattformbetreibern unterrichtet werden.

Diese neuen Verpflichtungen gehen naturgemäß mit einem höheren finanziellen Verwaltungsaufwand für die Plattformbetreiber einher, sodass die Errichtung effizienter und ressourcensparender Tools und Systeme zur Erfassung von Daten nicht nur sinnvoll, sondern teils unverzichtbar ist. Bei Nichtbefolgung der neuen Meldepflichten drohen den Onlineplattformbetreibern Sanktionen in Form von Bußgeldern oder sogar das Verbot des weiteren Betriebs der Onlineplattform.

Welche E-Commerce-Unternehmen sind betroffen?

Die DAC-7 Richtlinie richtet sich an die Betreiber von digitalen Plattformen, die es Dritten – mithin sowohl Privatpersonen als auch Unternehmern – ermöglichen, Waren oder Dienstleistungen über Websites, Apps oder andere Software zu verkaufen. Unter Dienstleistungen werden gemäß der DAC-7-Richtlinie gewöhnliche persönliche Dienstleistungen, aber auch die Vermietung von unbeweglichem Vermögen oder von Fahrzeugen verstanden.

Verpflichtete sollen demnach immer dann meldepflichtig sein, wenn sie im Meldezeitraum eine Onlineplattform für die oben aufgezählten Tätigkeiten bereitgestellt haben oder in dieser Zeit eine Vergütung hierfür erzielt haben. Der erste Meldetermin ist der 31.01.2024 für den Meldezeitraum des Kalenderjahres 2023.

Erfasst werden in erster Linie solche Plattformbetreiber, die in der EU ansässig sind oder aufgrund von in der EU belegenem unbeweglichen Vermögen steuerpflichtig sind. Allerdings können auch Plattformbetreiber aus nicht europäischen Staaten unter bestimmten Voraussetzungen den Meldevorschriften unterliegen.

Steuervorteil dank Tax-Compliance-Management-System

Eine weitere Neuerung, die im Zuge des Umsetzungsgesetzes vom deutschen Gesetzgeber beschlossen wurde, ist die im Rahmen von Außenprüfungen erfolgende Erprobung von alternativen Prüfungsmethoden durch die Finanzverwaltung. Dabei soll das eigene Steuerkontrollsystem – auch „Tax Compliance Management System“ oder „Tax-CMS“ – der Onlineplattformbetreiber als Steuerpflichtige die Grundlage für die später vorzunehmende Außenprüfung bilden, weswegen man bei dieser neuen Form auch von einer „kooperativen Außenprüfung“ spricht. In diesem Zusammenhang können den Onlineplattformbetreibern als Steuerpflichtige auf Antrag ab dem 01.01.2023 bis zum 30.04.2029 gewisse Steuererleichterungen gewährt werden, wenn diese in ihrem Unternehmen ein im Rahmen der Betriebsprüfung für wirksam befundenes Tax-CMS implementiert haben. Welche konkreten Anforderungen die Finanzverwaltung an ein wirksames Tax-CMS stellt, ist bislang allerdings noch nicht ausdrücklich geregelt.

WINHELLER berät bei der Implementierung von Tax-CMS

Sofern Sie als Onlineplattformbetreiber Fragen zu den neuen Meldepflichten haben oder ein wirksames Tax-CMS in Ihrem Unternehmen implementieren bzw. Ihr bereits bestehendes Tax-CMS überprüfen lassen wollen, unterstützen unsere Experten Sie hierbei. Kommen Sie gerne auf uns zu!

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Dr. Constantin Goette

Rechtsanwalt Dr. Constantin Goette berät an den Standorten Frankfurt am Main und München im Bereich Gesellschaftsrecht und ist auf Corporate Governance, Organhaftung und Compliance spezialisiert.

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