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Crowdinvesting-Plattform für Vereine gestartet

Auch Vereine müssen immer wieder größere Summen investieren, um ihren vielfältigen Aufgaben nachkommen zu können. Immobilien müssen modernisiert, neue Aus-rüstung angeschafft oder ganz neue Projekte finanziert werden. Die Landesbank Baden-Württemberg hat daher in diesem Jahr die Plattform Xavin gestartet, die Vereine genau dabei unterstützen soll: Unter der Domain www.xavin.eu können Vereine ihr Projekt vorstellen und gezielt Investoren suchen. Finden sich genügend Anleger, wird das eingesammelte Geld an den Verein ausgezahlt. Den Investoren winkt eine Rendite.

Der vergleichsweise noch junge Bereich des Crowdfundings ist schnell in den Fokus des Gesetzgebers gewandert. In naher Zukunft sind weitere Regulierungen der Branche von europäischer Ebene zu erwarten. Betreiber von Crowdfunding-Plattformen sowie Kapitalsuchende, die sich über diese neue Art der Investorensuche finanzieren wollen, haben daher erhöhten Beratungsbedarf.

Gerne helfen unsere spezialisierten Anwälte dabei, Ihre Fundraisingaktivitäten an die Vorgaben des Spendenrechts anzupassen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Weiterlesen:
Crowdfunding auf dem Prüfstand der Bundesregierung und der BaFin
Professioneller Beratung im Spendenrecht

Benjamin Kirschbaum

Rechtsanwalt Benjamin Kirschbaum ist vor allem in den Bereichen Blockchain und Kryptowährungen sowie im allgemeinen Zivilrecht, Gemeinnützigkeitsrecht, Verwaltungsrecht und Kirchenrecht/Religionsrecht tätig.

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