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Crowdfunding auf dem Prüfstand der Bundesregierung und der BaFin

Die Bundesregierung hat eine Evaluierung des Kleinanlegerschutzgesetzes vornehmen lassen und steht seitdem dem Einsatz von Crowdfunding zur Immobilienfinanzierung kritisch gegenüber. Erst 2015 waren in diesem Bereich Erleichterungen eingeführt worden. So gilt beispielsweise für Schwarmfinanzierungen durch partiarische Darlehen und Nachrangdarlehen über eine Internetplattform keine Prospektpflicht. Da nach Ansicht der Bundesregierung aber genügend andere Finanzierungsmöglichkeiten für Immobilien zur Verfügung stehen, drohen Immobilienfinanzierungen aus dem Bereich des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) heraus zu fallen.

Bundesregierung fürchtet Übertreibungen

Immobilienfinanzierungen durch die Crowd nahmen zuletzt besonders stark zu. Weil die Finanzierungsbedingungen in diesem Fall aber erleichtert sind, fürchtet die Bundesregierung Übertreibungen und denkt darüber nach, die Privilegien der Schwarmfinanzierung an dieser Stelle abzuschaffen. Gegenwärtig kann nämlich bei crowdfinanzierten Immobilienprojekten mit einem Gesamtvolumen bis 2,5 Mio. Euro noch auf die Erstellung eines Verkaufsprospekts verzichtet werden. Generell aber steht der Gesetzgeber dem anhaltenden Immobilienboom schon seit Längerem skeptisch gegenüber und hat dies bereits durch die Planung eines Gesetzes zur Vermeidung einer Blasenbildung zum Ausdruck gebracht.

BaFin prüft Plattformen für Crowdinvesting

Auch die Aufsicht schaute beim Thema Crowdinvesting zuletzt genauer hin. Im Jahr 2016 griff sie im Bereich der Crowdinvesting-Plattformen insgesamt zehnmal ein. Dabei wurde in acht Fällen das Fehlen einer Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung (GewO) festgestellt. Das erforderliche Vermögensanlageninformationsblatt (VIB) war in zwei weiteren Fällen nicht vorhanden. Diese Befunde zeigen, dass sich die Branche mit den geltenden gesetzlichen Anforderungen teilweise noch schwertut. Auf besondere Nachsicht der Aufsicht wird sie dabei allerdings nicht hoffen dürfen.

Weitere Änderungen bei Crowdinvesting geplant

Die Pläne der Bundesregierung sehen aber auch Erleichterungen vor. Angedacht ist beispielsweise, die Prospektpflicht für Aktien und Anleihen nach dem Wertpapierprospektgesetz (WPpG) abzuschaffen, sofern das Emissionsvolumen 1 Mio. Euro nicht überschreitet und ein Vertrieb über Crowdfunding-Plattformen stattfindet. Damit bleibt das Crowdinvesting ein dynamisches Feld, das für Anbieter, Kapitalsuchende und Investoren noch viele Herausforderungen bereithalten wird.

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Benjamin Kirschbaum

Rechtsanwalt Benjamin Kirschbaum ist vor allem in den Bereichen Blockchain und Kryptowährungen sowie im allgemeinen Zivilrecht, Gemeinnützigkeitsrecht, Verwaltungsrecht und Kirchenrecht/Religionsrecht tätig.

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