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Coronavirus: Kurzfristige Finanzierungshilfen für Unternehmen

Verantwortliche müssen Organisations- und Verhaltenspflichten nachkommen

Corona: Welche Finanzierungshilfen gibt es für Unternehmen?

Lieferengpässe, fehlende Mitarbeiter, Umsatzeinbußen sind die direkten Folgen der Coronakrise. Derzeit ist noch nicht abzusehen, ob der Gesetzgeber eine temporäre Aussetzung der Insolvenzantragspflicht beschließen wird.

Geschäftsführer und Vorstände von Unternehmen sollten daher in ihrem eigenen Haftungsinteresse möglichst frühzeitig rechtliche Beratung zur Abwendung von Liquiditätsengpässen in Anspruch nehmen.

Prüfen Sie die Auswirkungen auf bereits vorhandene Finanzierungen

Gutes Krisenmanagement beginnt bei der Prüfung der möglichen Auswirkungen der Pandemie auf bestehende Finanzierungsverträge, Finanzierungszusagen und Zusagen zu Finanzhilfen.

Reduzieren Sie die laufenden Kosten und prüfen Sie Verträge auf Kündigungsmöglichkeiten

Im Interesse des Fortbestands jedes Unternehmens ist es erforderlich, alle sinnvollen Möglichkeiten zur Reduzierung von laufenden Kosten zu nutzen. Als Geschäftsführer oder Vorstand sind Sie dazu sogar verpflichtet.

Bundesregierung sagt Schutzschild für Unternehmen und Beschäftigte zu

Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier haben am 13.03.2020 als Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen zur Begrenzung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus ein Maßnahmenpaket vorgestellt. Das Paket weitet bestehende Programme für Liquiditätshilfen aus und erleichtert den Zugang der Unternehmen zu günstigen Krediten von privaten Banken.

Nutzen Sie die kurzfristigen staatlichen Finanzhilfen infolge des Coronavirus

Hierbei kommt der Förderbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) die Aufgabe zu, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern. Die KfW wird dazu die bestehenden Kredite für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler nutzen und dabei die Zugangsbedingungen und Konditionen verbessern. Im Einzelnen sind dies:

  • KfW-Unternehmerkredit (für Bestandsunternehmen) und ERP-Gründerkredit (junge Unternehmen unter 5 Jahre)
    • Die Bedingungen für den KfW-Unternehmerkredit (für Bestandsunternehmen) und ERP-Gründerkredit – Universell (für junge Unternehmen unter 5 Jahre) werden gelockert, indem Risikoübernahmen (Haftungsfreistellungen) für Betriebsmittelkredite erhöht und die Instrumente auch für Großunternehmen mit einem Umsatz von bis zu 2 Mrd. Euro (bisher: 500 Mio. Euro) geöffnet werden. Durch höhere Risikoübernahmen in Höhe von bis zu 80 Prozent für Betriebsmittelkredite bis 200 Mio. Euro wird die Bereitschaft von Hausbanken für eine Kreditvergabe angeregt.
    • Für das Programm für größere Unternehmen wird die bisherige Umsatzgrenze von 2 Mrd. Euro auf 5 Mrd. Euro erhöht. Dieser „KfW-Kredit für Wachstum“ wird umgewandelt und künftig für Vorhaben im Wege einer Konsortialfinanzierung ohne Beschränkung auf einen bestimmten Bereich (bisher nur Innovation und Digitalisierung) zur Verfügung gestellt. Die Risikoübernahme wird auf bis zu 70 Prozent erhöht (bisher 50 Prozent). Hierdurch wird der Zugang von größeren Unternehmen zu Konsortialfinanzierungen erleichtert.
    • Für Unternehmen mit mehr als 5 Mrd. Euro Umsatz erfolgt eine Unterstützung wie bisher nach Einzelfallprüfung.
  • Ausweitung des Handlungsspielraums der Landesförderbanken und Bürgschaftsbanken

Der Handlungsspielraum der Landesförderbanken und der Bürgschaftsbanken wird u.a. durch Verdoppelung des Bürgschaftshöchstbetrags auf 2,5 Mio. Euro der Bürgschaftsbanken und durch Erhöhung der Obergrenze von 35 Prozent Betriebsmitteln am Gesamtobligo der Bürgschaftsbanken auf 50 Prozent erweitert.

  • Sonderprogramme bei der KFW

Für Unternehmen, die nicht ohne Weiteres Zugang zu den bestehenden Förderprogrammen haben, werden zusätzliche Sonderprogramme bei der KfW aufgelegt.

Etablierte Finanzhilfen der Länder greifen auch zur Abwendung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus

Zur Deckung von kurzfristigem Liquiditätsbedarf greifen die etablierten Förderinstrumente des jeweiligen Bundeslandes auch zur Abwendung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus. Liquiditätskredite müssen dabei im Hausbankverfahren bei einem Kreditinstitut beantragt werden.

Einen Überblick zu den Finanzhilfen Ihres Bundeslandes finden sie auf der Homepage ihrer Landesregierung und des Wirtschaftsministeriums Ihres Bundeslandes. Weiterführende Informationen erhalten Unternehmer zudem bei der für sie zuständigen IHK.

Beziehen Sie auch die Instrumentarien der Unternehmensfinanzierung ein

Des Weiteren sollten bestehende Instrumentarien der mittel- bis langfristigen Unternehmensfinanzierung, wie z.B.

  • Gewinnthesaurierungen,
  • Kapitalerhöhungen,
  • Gesellschafterdarlehen und
  • weitere Beteiligungsformen einschließlich möglicher staatlicher Finanzhilfen

geprüft und bei Bedarf rechtzeitig und richtig eingesetzt werden. Gerne unterstützen wir Sie dabei, die für sie richtigen Handlungsoptionen zu ermitteln.

Alle Finanzierungsoptionen nutzen: WINHELLER unterstützt Sie dabei

Im Interesse des Fortbestands des Unternehmens, der Mitarbeiter und der Geschäftspartner und in ihrem eigenen haftungsinteresse sollten Verantwortliche sorgfältig alle bestehenden Handlungsoptionen zur Abwendung von Liquiditätsengpässen prüfen. Hierzu ist es unerlässlich,

  • die aufgrund der vorhandenen Verträge bestehenden Möglichkeiten wahrzunehmen,
  • umfassende Informationen zu den für Ihr Unternehmen bestehenden staatlichen Finanzierungshilfen einzuholen,
  • alternative Formen der Unternehmensfinanzierung einzubeziehen und
  • alle in Betracht kommenden Handlungsoptionen in einer sinnvollen zeitlichen Abfolge für den Fortbestand Ihres Unternehmens zu nutzen.

Gerne sind wir Ihnen hierbei behilflich. Wir unterstützen Sie bei Ihrem Krisenmanagement

  • zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen,
  • bei der Überprüfung Ihrer vorhandenen Verträge auf Kündigungs- und Stundungsmöglichkeiten,
  • bei der Wahrnehmung Ihrer Möglichkeiten, staatliche Finanzierungshilfen in Anspruch zu nehmen und,
  • um alle vorhandenen Instrumentarien zu Unternehmensfinanzierung für sich zu nutzen.

Kommen Sie mit Ihren Fragen gerne auf uns zu! Hier können Sie Kontakt mit uns aufnehmen.

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Dr. Annette Wagemann

Dr. Annette Wagemann ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und berät Unternehmen und deren Manager umfassend zu wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Bei WINHELLER ist sie auf die rechtliche Strukturierung von Geschäftsmodellen, Corporate Governance und Compliance spezialisiert.

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