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Coronapolitik: Warum Gutscheine keine Krisenretter sind

Coronapolitik: Warum Gutscheine keine Krisenretter sindSeit einer Gesetzesänderung im letzten Jahr haben Veranstalter von Musik-, Kultur-, Sport- und sonstigen Freizeit-Events die Möglichkeit, für pandemiebedingt ausgefallene Veranstaltungen Gutscheine auszugeben. Damit sollen die Veranstalter vor einer Insolvenz bewahrt werden. Dass dabei nicht alles bis zum Schluss durchdacht wurde, zeigt ein Blick in die Zukunft.

Das Problem „Gutscheine“

Obwohl der Gesetzgeber die Regelung im letzten Jahr mit den besten Absichten verabschiedet hat, könnte sich die Gutscheinlösung letztendlich als Eigentor erweisen. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass viele Kunden – verständlicherweise – versuchen werden, ihre Gutscheine einzulösen, sobald die weitere Entwicklung der Pandemie Veranstaltungen wieder zulässt. Im Worst Case könnte es dann passieren, dass 100% aller Tickets für eine Veranstaltung mit Gutscheinen bezahlt werden. Die Folge: Obwohl wieder Veranstaltungen stattfinden, generieren die ohnehin finanziell schwer angeschlagenen Veranstalter keine Einnahmen. Zusätzlich bleibt zu vermuten, dass durch fortgeltende Coronaauflagen weniger Menschen zu den Veranstaltungen zugelassen werden als üblich. Dadurch könnte der Zeitraum, in dem Gutscheine statt Geld eingesetzt werden, verlängert werden.

Sollte sich die Situation tatsächlich so entwickeln, werden die Veranstalter ein Interesse daran haben, Kunden, die ihre Tickets mit Geld bezahlen, an der Kasse zu bevorzugen. Es ist jedoch fraglich, ob dieses Vorgehen zulässig ist. Denn das Gesetz schreibt vor, dass eine Beschränkung seitens des Veranstalters, derzufolge der Kunde den Gutschein lediglich für eine bestimmte Nachholveranstaltung einlösen darf, unzulässig ist. Der Kunde soll frei entscheiden können, für welche Veranstaltungen er den Gutschein einlöst.

Mögliche Lösung: Quotenregelung

Deutlich wird vor allem eines: Dieses Szenario hatte der Gesetzgeber beim Erlass der Gutscheinregelung nicht im Blick. Allerdings ist es noch nicht zu spät, um an der einen oder anderen Stellschraube zu drehen. Vielversprechend erscheint uns die Einführung einer Quotenregelung, um dem Problem zu begegnen. Es könnte also beispielsweise festgelegt werden, dass 50% der Tickets von Veranstaltungen an Gutscheininhaber vergeben werden und die restlichen Tickets an mit Geld zahlende Kunden verkauft werden dürfen. Hierdurch ließe sich ein gerechter Interessenausgleich erreichen: Die Veranstalter würden so Neueinnahmen erzielen, während die Kunden weiterhin die Möglichkeit hätten, ihre Gutscheine einzulösen. Sollte der Gesetzgeber hingegen keine Anpassung vornehmen, die diesen oder einen ähnlichen Effekt erzielt, droht möglicherweise eine Pleitewelle der Veranstaltungsbranche, die dann nur noch durch massive finanzielle Hilfen verhindert werden könnte.

Quotenregelung auch ohne gesetzliche Regelung

Aktuell hat sich der Gesetzgeber noch nicht mit dieser Problematik beschäftigt. Denn das Leben in Deutschland ist weiterhin von Coronabeschränkungen geprägt und es ist derzeit nicht absehbar, wann Veranstaltungen wieder stattfinden können. Dennoch sollten sich Veranstalter überlegen, welche Maßnahmen sie ergreifen können, um den wirtschaftlichen Fortbestand nach Ende der Pandemie sicherzustellen.

Im Übrigen sind wir der Meinung, dass eine Quotenregelung auch ohne gesetzliche Regelung vor Gericht Bestand haben dürfte. Denn letztendlich soll sie den Eintritt einer Insolvenz verhindern, sodass sie aus wirtschaftlicher und damit auch aus rechtlicher Sicht gerechtfertigt sein kann. Unsere Anwälte helfen Ihnen gerne dabei, ein rechtssicheres Quotenkonzept für die Zeit nach Corona zu entwickeln.

Weiterlesen:
Coronavirus: Gutscheine für ausgefallene Veranstaltungen

Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

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