DE | EN | RU

info@winheller.com+49 (0)69 76 75 77 80 Mo. - Fr. von 8 bis 20 Uhr, Sa. von 8 bis 17 Uhr
Persönliche Termine nach Vereinbarung

Coronakrise: Finanzhilfen für Kliniken, Praxen und Pflegeeinrichtungen

Coronakrise: Finanzhilfen für Kliniken, Praxen und PflegeeinrichtungenNachdem bereits umfangreiche Soforthilfemaßnahmen für Unternehmen beschlossen wurden, will die Bundesregierung jetzt das Gesundheitswesen und die Pflege bei der Bewältigung der Coronapandemie entlasten. Am 25.03.2020 hat der Bundestag das sog. „COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz“ zur finanziellen Entlastung von Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen beschlossen. Vorgesehen ist unter anderem, Einnahmeausfälle zu kompensieren, Bürokratie abzubauen und Sanktionen auszusetzen. Die Zustimmung des Bundesrates erfolgte heute.

Folgende Entlastungen in der Gesundheitsbranche sind vorgesehen:

Kliniken: Ausgleich für verschobene OPs und Bonus für zusätzliche Intensivbetten

Krankenhäuser sollen liquide bleiben, hierfür sollen sie einen finanziellen Ausgleich für verschobene, planbare Operationen und Behandlungen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds erhalten. Für jedes Intensivbett, welches die Krankenhäuser zusätzlich schaffen, erhalten sie einen Bonus in Höhe von 50.000 Euro.

Zuschlag für Mehrkosten und höherer vorläufiger Pflegeentgeltwert

Für Mehrkosten, insbesondere bei persönlichen Schutzausrüstungen, bekommen Krankenhäuser vom 01.04.2020 bis zum 30.06.2020 einen Zuschlag in Höhe von 50 Euro pro Patient. Er kann bei Bedarf verlängert und angehoben werden. Der vorläufige Pflegeentgeltwert wird um rund 38 Euro auf 185 Euro pro Tag erhöht.

Praxen: Ausgleich von Honorareinbußen für Ärzte und Psychotherapeuten

Die niedergelassenen Ärzte sowie Psychotherapeuten könnten auch mit Ausgleichszahlungen rechnen, wenn sich infolge der Covid-19-Pandemie Honorareinbußen ergeben. Gleichzeitig sollen die Mehrkosten ausgeglichen werden, die durch die Versorgung von Covid-19-Erkrankten entstehen. Vor diesem Hintergrund solle die Honorarverteilung zeitnah angepasst werden. Zudem werde die Finanzierung von außerordentlichen Maßnahmen, wie zum Beispiel die Einrichtung von „Fieberambulanzen“, gesichert.

Finanzielle Entlastungen in der Pflege

Die durch die Pandemie bedingten finanziellen Mehrausgaben oder Mindereinnahmen sollen über die Pflegeversicherung erstattet werden. Bürokratische Anforderungen und Begutachtungspflichten würden zeitweise ausgesetzt. Pflegekassen werde ein weiterer Gestaltungsspielraum zur Vermeidung von pflegerischen Versorgungslücken in der häuslichen Versorgung eingeräumt.

BAföG: Schutz helfender Auszubildender

Auch soll das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) geändert werden. Junge Menschen in Ausbildung, die sich in der aktuellen Krise engagieren und einen wertvollen Beitrag zur Entlastung des Gesundheitssystems leisten, sollen keine Nachteile beim Bezug von BAföG erleiden.

WINHELLER berät NPOs

Unsere erfahrenen Anwälte und Steuerberater unterstützen gemeinnützige Organisationen bei allen steuerlichen und rechtlichen Themen im Zusammenhang mit der Coronakrise. Sprechen Sie uns gerne an! 

Weiterlesen:
Steuerrecht: Was ist eine Stundung?
Coronavirus und Datenschutz: Was müssen Unternehmen jetzt in Bezug auf Mitarbeiter, Kunden und Homeoffice beachten?

Johannes Fein

Rechtsanwalt Johannes Fein ist im Steuerrecht, im Gemeinnützigkeitsrecht und im Sportrecht tätig. Er berät und vertritt gemeinnützige Vereine und Verbände, Wirtschafts- und Berufsverbände, gemeinnützige GmbHs und Genossenschaften sowie Stiftungen und sonstige Nonprofit-Organisationen.

>> Zum Profil

Ihre Karriere bei WINHELLER

Nächster Karriereschritt geplant? Unsere mittelständische Kanzlei bietet ein vielfältiges Aufgaben- und Beratungsspektrum an vier deutschen Standorten. Wir freuen uns auf engagierte neue Kollegen!

>> Zu unseren aktuellen Stellenangeboten

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

WINHELLER-Blog via Newsletter

Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter und erhalten Sie regelmäßig die wichtigsten Beiträge aus dem Wirtschafts- und/oder Gemeinnützigkeitsrecht bequem per E-Mail. Wählen Sie einfach Ihren Wunschnewsletter aus. (Pflichtfelder sind mit * markiert).

German Business Law News (4x jährlich)
Nonprofitrecht aktuell (1x im Monat)
Ich möchte den oder die ausgewählten Newsletter abonnieren und erteile zu diesem Zwecke meine Einwilligung in die Verarbeitung meiner oben angegebenen Daten durch WINHELLER. Die „Hinweise zur Datenverarbeitung im Rahmen des Newsletter-Abonnements“ habe ich gelesen.
Mir ist bekannt, dass ich meine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Betätigung des Abmeldebuttons innerhalb des Newsletters widerrufen kann. *