Nachdem bereits umfangreiche Soforthilfemaßnahmen für Unternehmen beschlossen wurden, will die Bundesregierung jetzt das Gesundheitswesen und die Pflege bei der Bewältigung der Coronapandemie entlasten. Am 25.03.2020 hat der Bundestag das sog. „COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz“ zur finanziellen Entlastung von Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen beschlossen. Vorgesehen ist unter anderem, Einnahmeausfälle zu kompensieren, Bürokratie abzubauen und Sanktionen auszusetzen. Die Zustimmung des Bundesrates erfolgte heute.
Folgende Entlastungen in der Gesundheitsbranche sind vorgesehen:
Kliniken: Ausgleich für verschobene OPs und Bonus für zusätzliche Intensivbetten
Krankenhäuser sollen liquide bleiben, hierfür sollen sie einen finanziellen Ausgleich für verschobene, planbare Operationen und Behandlungen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds erhalten. Für jedes Intensivbett, welches die Krankenhäuser zusätzlich schaffen, erhalten sie einen Bonus in Höhe von 50.000 Euro.
Zuschlag für Mehrkosten und höherer vorläufiger Pflegeentgeltwert
Für Mehrkosten, insbesondere bei persönlichen Schutzausrüstungen, bekommen Krankenhäuser vom 01.04.2020 bis zum 30.06.2020 einen Zuschlag in Höhe von 50 Euro pro Patient. Er kann bei Bedarf verlängert und angehoben werden. Der vorläufige Pflegeentgeltwert wird um rund 38 Euro auf 185 Euro pro Tag erhöht.
Praxen: Ausgleich von Honorareinbußen für Ärzte und Psychotherapeuten
Die niedergelassenen Ärzte sowie Psychotherapeuten könnten auch mit Ausgleichszahlungen rechnen, wenn sich infolge der Covid-19-Pandemie Honorareinbußen ergeben. Gleichzeitig sollen die Mehrkosten ausgeglichen werden, die durch die Versorgung von Covid-19-Erkrankten entstehen. Vor diesem Hintergrund solle die Honorarverteilung zeitnah angepasst werden. Zudem werde die Finanzierung von außerordentlichen Maßnahmen, wie zum Beispiel die Einrichtung von „Fieberambulanzen“, gesichert.
Finanzielle Entlastungen in der Pflege
Die durch die Pandemie bedingten finanziellen Mehrausgaben oder Mindereinnahmen sollen über die Pflegeversicherung erstattet werden. Bürokratische Anforderungen und Begutachtungspflichten würden zeitweise ausgesetzt. Pflegekassen werde ein weiterer Gestaltungsspielraum zur Vermeidung von pflegerischen Versorgungslücken in der häuslichen Versorgung eingeräumt.
BAföG: Schutz helfender Auszubildender
Auch soll das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) geändert werden. Junge Menschen in Ausbildung, die sich in der aktuellen Krise engagieren und einen wertvollen Beitrag zur Entlastung des Gesundheitssystems leisten, sollen keine Nachteile beim Bezug von BAföG erleiden.
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