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Coronavirus: Wie geht es weiter mit laufenden Strafverfahren?

Corona und StrafverfahrenDas Coronavirus sorgt in Deutschland zu einem Erlahmen des öffentlichen Lebens. Davon bleiben auch die Staatsanwaltschaften und Gerichte nicht verschont.

Wirtschaftsstrafverfahren: Terminsaufhebungen bis Mitte April

Diverse Termine, die im Zeitraum bis Mitte April terminiert waren, sind von Seiten der Justiz aufgehoben worden. Das ist zu begrüßen, da Wirtschaftsstrafverfahren in den meisten Fällen keine besondere Dringlichkeit aufweisen und in Abwägung dazu die gesundheitlichen Risiken für die Beteiligen zu groß sind. Es gibt allerdings bundesweit noch kein einheitliches Vorgehen der Justiz.

Verfahren wie Cum-Ex-Prozesse werden beschleunigt bearbeitet

Diverse bereits laufende Gerichtsverfahren werden nun beschleunigt abgearbeitet. So ist auch ein Cum-Ex-Prozess deutlich verkürzt worden, damit noch innerhalb von sieben Tagen – anstatt von mehreren Wochen – ein Urteil gesprochen werden kann.

Dafür wird das Gericht im laufenden Verfahren nicht über diverse Anträge der Staatsanwaltschaft auf Einziehung der erlangten Vermögenswerte entscheiden. Unklar ist, ob die Einziehungsbemühungen durch die Staatsanwaltschaft weiterverfolgt werden oder nun praktisch im Sande verlaufen.

Einige Richter und Staatsanwälte weigern sich

Einige Richter und Staatsanwälte haben weniger Verständnis für die aktuelle Situation. So kam es am 17.03.2020 zu einem Eklat in einem Prozess in München: Die Verteidiger weigerten sich, den voll besetzten Gerichtssaal mit zahlreichen Zuschauern und Prozessbeteiligten zu betreten. Der Richter zeigte den Berichten der Süddeutschen Zeitung zufolge keine Einsicht, obwohl selbst ein anwesender Arzt – so die Pressemeldung – das Infektionsrisiko für hoch hielt.

Der Prozess wurde ausgesetzt. Gegen die Verteidiger will der Richter berufsrechtliche Konsequenzen durch die Rechtsanwaltskammer prüfen lassen. Die Verteidiger wiederum wollen Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen und Strafanzeige gegen den Richter erstatten. Ferner haben sie Befangenheitsanträge gestellt.

In anderen Fällen wird berichtet, dass diverse Verfahren bereits wegen der Coronakrise ausgesetzt wurden und andere Verfahren sich nun weiter verzögern.

Was bedeutet die Krise für laufende Strafverfahren?

Fest steht, dass besondere Umstände – wie die vorliegenden – grundsätzlich kein Grund sind, um Beschuldigte länger in Untersuchungshaft zu lassen. Das Beschleunigungsgebot für Haftsachen gilt weiterhin.

Sonstige Strafverfahren dürften sich nun deutlich verzögern. Der Strafanspruch des Staates sinkt allerdings mit zunehmender Länge der Strafverfahren. Ob die aktuellen Beschuldigten und Angeklagten (Beschuldigte werden nach der Erhebung der öffentlichen Klage als „Angeklagte“ bezeichnet) aufgrund der Verzögerungen glimpflicher davon kommen, wird sich zeigen.

Gesundheitsschutz steht über Strafanspruch

Klar sollte unseres Erachtens aber sein, dass der Strafanspruch des Staates nicht über dem grundgesetzlich verankerten Gesundheitsschutz der Bevölkerung steht. Daher wird die Justiz – unter Einwirkung und Absprache mit den Verteidigern – Lösungen finden müssen, die ein ordnungsgemäßes Verfahren unter Vermeidung von Gesundheitsrisiken garantieren. Sollte dies nicht möglich sein, sind Verfahren bis auf Weiteres auszusetzen.

Ein forciertes Vorgehen in dieser Situation kann unter Umständen für Beschuldigte/Angeklagte Vorteile bieten und neue Handlungsoptionen eröffnen.

WINHELLER berät zu Wirtschaftsstrafsachen

Sollte gegen Sie ein Wirtschaftsstrafverfahren (z.B. Steuerhinterziehung, Betrug, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Unterschlagung, Verstoß gegen das Außenwirtschaftsrecht, Verstoß gegen Embargos etc.) anhängig sein, beraten wir Sie gern zu Ihren Handlungsoptionen. Hier können Sie Kontakt mit uns aufnehmen.

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Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

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