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Coronavirus: Gründung von gemeinnützigen Hilfsinitiativen

Corona: Hilfsinitiativen gründenIn der aktuellen Coronakrise wird auch die gegenseitige Unterstützung der Menschen und der Zusammenhalt der Gesellschaft deutlich. So ist beispielsweise derzeit immer wieder über die Errichtung von Hilfsinitiativen zu lesen. Ziel solcher Initiativen ist es beispielsweise, Spenden zu generieren und damit insbesondere karitativen Einrichtungen Unterstützung zu bieten. Als jüngstes prominentes Beispiel sind die Fußballnationalspieler Leon Goretzka und Joshua Kimmich zu nennen. Die beiden gründeten die Hilfsinitiative „We kick Corona“.

Welche Rechtsform ist für meine Hilfsinitiative die Richtige?

Die Wahl der Rechtsform steht dem Gründer einer Hilfsinitiative frei. Die praktisch relevantesten und beliebtesten Rechtsformen sind:

Welche Rechtsform für Ihre Initiative die Richtige ist, muss stets im konkreten Einzelfall erörtert werden. Unsere erfahrenen Experten beraten Sie gerne und finden gemeinsam mit Ihnen die für Sie passende Rechtsform.

Wie kann ich in der Coronakrise Spenden einwerben?

Um Spendern eine Zuwendungsbestätigung für deren Spende ausstellen zu können, damit diese die Spende als Sonderausgabe in ihrer Steuererklärung absetzen können, muss die Hilfsorganisation als gemeinnützig anerkannt sein. Hierzu müssen von der Hilfsinitiative nicht nur steuerbegünstigte Zwecke (in Betracht kommen gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke) verfolgt werden, auch die Satzung der Hilfsorganisation muss den gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen genügen.

WINHELLER stellt Ihre Hilfsorganisation auf rechtssichere Beine

Gerne unterstützen unsere Berater Sie bei der Satzungsgestaltung nach den gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben und bei der Beantragung der Steuerbegünstigung. Zögern Sie nicht, mit Ihren Fragen auf uns zuzukommen.

Weiterlesen:
Alle Handlungsempfehlungen im Corona-Blog
Coronavirus: Das müssen gemeinnützige Organisationen jetzt beachten

Johannes Fein

Rechtsanwalt Johannes Fein ist im Steuerrecht, im Gemeinnützigkeitsrecht und im Sportrecht tätig. Er berät und vertritt gemeinnützige Vereine und Verbände, Wirtschafts- und Berufsverbände, gemeinnützige GmbHs und Genossenschaften sowie Stiftungen und sonstige Nonprofit-Organisationen.

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