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Bundestagswahl: Bündnis für Gemeinnützigkeit fordert weitere Reform des Gemeinnützigkeitsrechts

Bundestagswahl: Bündnis für Gemeinnützigkeit fordert weitere Reform des Gemeinnützigkeitsrechts

Das sog. Bündnis für Gemeinnützigkeit (BfG), dem u.a. der Bundesverband Deutscher Stiftungen oder der Deutsche Olympische Sportbund angehören, hat in einem Forderungspapier eine weitgehende Reform des Gemeinnützigkeitsrechts nach der Bundestagswahl gefordert. Um welche Forderungen es sich handelt und wie die Erfolgschancen dieser Forderungen stehen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Was fordert das Bündnis?

Der Forderungskatalog des Bündnisses ist sehr umfangreich und zielt im Wesentlichen auf einen Abbau von unnötiger Bürokratie, der Reduzierung von Haftungsrisiken für Organe sowie einer Erhöhung der Rechtssicherheit für NPOs ab. Ein Auszug:

  • Ausweitung der Business-Judgement-Rule auf alle NPOs: Das Bündnis fordert, dass die sog. Busines-Judgement-Rule auf alle NPOs ausgeweitet wird. Bisher gilt sie nämlich beispielsweise nur für Vorstände von Genossenschaften und künftig auch Stiftungen, für Vorstände von Vereinen dagegen nicht. Diese Ungleichbehandlung möchte das Bündnis aufheben, sodass sich künftig auch Vereinsvorstände nach der Business-Judgement-Rule enthaften können. 
  • Klarstellung zur Mustersatzung: Bisher sind die Finanzämter – trotz gegenteiliger Entscheidungen der Finanzgerichte – der Auffassung, dass NPOs die Angaben der Mustersatzung wortwörtlich in ihre Satzung übernehmen müssen. Das BfG fordert daher vom Gesetzgeber eine Klarstellung im Gesetz, wonach NPOs die Klauseln der Mustersatzung nur sinngemäß in ihre Satzungen übernehmen müssen.
  • Rechtssicherheit für politisch tätige NPOs: Das BfG fordert ferner eine gesetzliche Klarstellung zum zulässigen Umfang der politischen Tätigkeit von NPOs. Seit dem Attac-Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) würden sich viele NPOs scheuen, politisch tätig zu werden, da sie die Aberkennung ihrer Gemeinnützigkeit befürchten, so das Bündnis.

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Weitere Reform des Gemeinnützigkeitsrechts realistisch?

Aus rechtlicher Sicht sind die Forderungen des BfG ausdrücklich zu begrüßen, da sie viele der derzeit bestehenden „Mängel“ im Gemeinnützigkeitsrecht beheben würden. Es ist allerdings zweifelhaft, ob eine erneute Reform des Gemeinnützigkeitsrechts derzeit politisch gewollt ist. Denn ein Blick in die Wahlprogramme der Parteien zeigt: Bis auf die Forderung nach einer Klarstellung zum zulässigen Umfang der politischen Tätigkeit von NPOs durch die SPD und die Grünen teilt keine der im aktuellen Bundestag vertretenen Parteien die Forderungen des Bündnisses. Dies ist wenig verwunderlich: Denn das Gemeinnützigkeitsrecht wurde zuletzt erst Ende letzten Jahres umfassend reformiert. Zudem spielt das Gemeinnützigkeitsrecht im Bundestagswahlkampf traditionell eher eine untergeordnete Rolle.

WINHELLER begrüßt Forderungen des BfG

Zwar ist es unwahrscheinlich, dass die Forderungen des BfG zeitnah zu Beginn der nächsten Legislaturperiode realisiert werden. Allerdings ändert dies nichts daran, dass sie aus rechtlicher Sicht weiterhin notwendig sind, um die Arbeit der zahlreichen NPOs in Deutschland nicht nur zu erleichtern, sondern auch zu stärken. Wir gehen daher optimistisch davon aus, dass die nächste Bundesregierung die Forderungen des Bündnisses – zumindest teilweise – bei der nächsten Reform des Gemeinnützigkeitsrechts berücksichtigen wird.

Weiterlesen:
Reform des Gemeinnützigkeitsrechts: Das ändert sich 2021
Gemeinnützigkeitsrecht & NPOs

Johannes Fein

Rechtsanwalt Johannes Fein ist im Steuerrecht, im Gemeinnützigkeitsrecht und im Sportrecht tätig. Er berät und vertritt gemeinnützige Vereine und Verbände, Wirtschafts- und Berufsverbände, gemeinnützige GmbHs und Genossenschaften sowie Stiftungen und sonstige Nonprofit-Organisationen.

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