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Bundestag beschließt Gesetz zur Regulierung von Kryptowährungen

Bundestag beschließt Gesetz zur Regulierung von KryptowährungenDer Bundestag hat in seiner Sitzung am 14.11.2019 das Gesetz zur Umsetzung der fünften Anti-Geldwäscherichtlinie der Europäischen Union beschlossen. Teil dieses Gesetzes ist auch die Regulierung von Kryptowährungen sowie des Kryptoverwahrgeschäfts (wir berichteten). Gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf bringt das nun verabschiedete Gesetz einige Vorteile für Unternehmen im Bereich Blockchain und Kryptowährungen.

Kryptowerte sind digitale Werteinheiten

Das Gesetz schreibt den Begriff des Kryptowertes als eigenen Tatbestand als Finanzinstrument fest. Bisher wurden Kryptowährungen von der BaFin unter den Begriff der Rechnungseinheiten subsumiert – eine Ansicht, die nicht unbestritten war. Kryptowerte werden nun als digitale Werteinheiten definiert, die

  • von Privaten herausgegeben,
  • elektronisch übertragen und im Wirtschaftsverkehr als Zahlungsmittel akzeptiert oder
  • zu Anlagezwecken genutzt werden.

Die Definition ist also sehr weit gefasst und erfasst nicht nur Tokens, die auf der Blockchaintechnologie basieren.

Utilitiy-Tokens nicht vom Gesetz umfasst

Allerdings wird nunmehr ausdrücklich klargestellt, dass weder E-Geld noch elektronische Gutscheine, die nur in einem beschränkten Netzwerk eingesetzt werden können, Kryptowerte darstellen. Damit bleiben die bisher regulierungsfreien Utility-Tokens, also Tokens, die weitestgehend nur zur Bezahlung von Dienstleistungen des Tokenemittenten genutzt werden können, auch unter dem neuen Gesetz unreguliert.

Erleichterungen für das Kryptoverwahrgeschäft

Beibehalten wird die Aufnahme des Kryptoverwahrgeschäfts in den Katalog der Finanzdienstleistungen, also

  • die Verwahrung,
  • die Verwaltung und
  • die Sicherung

von Kryptowerten oder privaten kryptografischen Schlüsseln, die dazu dienen, Kryptowerte zu halten, zu speichern oder zu übertragen.

Im Unterschied zum Regierungsentwurf dürfen Anbieter des Kryptoverwahrgeschäfts nun aber auch weitere Finanzdienstleistungen erbringen. Anbieter, die ausschließlich das Kryptoverwahrgeschäft betreiben, kommen darüber hinaus sogar in den Genuss zahlreicher regulatorischer Erleichterungen, was die Kapitalausstattung, die Offenlegungspflichten und die Vergütung der Geschäftsführer betrifft.

Erlaubnisantrag muss bis November 2020 gestellt werden

Zudem werden Unternehmen, die das Kryptoverwahrgeschäft anbieten, längere Fristen zugestanden, um die nunmehr erforderliche Erlaubnis zu erhalten. Diese Unternehmen müssen ihre Tätigkeit bis Ende März 2020 bei der BaFin anzeigen und bis Ende November einen vollständigen Erlaubnisantrag gestellt haben. Vorher war eine Anzeige bis zum 1. Februar vorgesehen und der Erlaubnisantrag musste bis Ende Juni gestellt werden. Da ein Erlaubnisantrag umfangreich vorbereitet werden muss, verschafft die Neuregelung diesen Unternehmen etwas „Luft“. Vertraglich gebundene Vermittler dürfen das Kryptoverwahrgeschäft ebenfalls bis Ende November 2020 anbieten.

Frühzeitig Antrag bei der BaFin vorbereiten!

Die Neuregelung lässt keinen Raum mehr, sich im Bereich der Kryptowährungen um eine Erlaubnispflicht der BaFin zu drücken. Fast alle gewerblichen Tätigkeiten, außer der Emission von Utility-Tokens, werden nunmehr reguliert.

Für Unternehmen, die in diesem Bereich aktiv werden wollen bzw. schon aktiv sind, ist es wichtig, zügig einen Erlaubnisantrag vorzubereiten, damit die im Gesetz vorgesehenen Fristen gewahrt werden. Bei einem Handeln ohne Erlaubnis, liegt eine Straftat vor, die mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Gerne helfen wir Ihnen bei der Erstellung des Erlaubnisantrags.

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Benjamin Kirschbaum

Rechtsanwalt Benjamin Kirschbaum ist vor allem in den Bereichen Blockchain und Kryptowährungen sowie im allgemeinen Zivilrecht, Gemeinnützigkeitsrecht, Verwaltungsrecht und Kirchenrecht/Religionsrecht tätig.

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4 Antworten zu "Bundestag beschließt Gesetz zur Regulierung von Kryptowährungen"

  1. Turtle sagt:

    Hallo,
    betrifft die Erlaubnispflicht auch Personen, wenn sie über Bitcoin.de Kryptowährungen kaufen und verkaufen und auf Grund von Transaktionszahl und Volumen durch das Finanzamt gewerblich eingestuft werden bzw noch als privat gelten, aber die von Ihnen bzw. der BaFin genannte Transaktionszahl von 20 – 25 pro Monat überschritten wird?

    • Hallo,

      die steuerliche und aufsichtsrechtliche Einschätzung sind grundsätzlich voneinander unabhängig. Wenn das Finanzamt Sie aber bei einer so geringen Transaktionszahl als gewerblich einstuft, empfehlen wir, hiergegen vorzugehen, wenn Sie aufgrund dessen die Haltefrist nicht ausschöpfen können. Wenn Sie dabei Hilfe benötigen, melden Sie sich gerne unter info@winheller.com oder 069 76 75 77 80.

      Mit freundlichen Grüßen
      Benjamin Kirschbaum

  2. Kryptohans sagt:

    Guten Tag,
    inwiefern betrifft diese Regelung ausländische Exchanges, bei denen mit einer Sepaüberweisung von einem deutschen Konto aus Bitcoin und Co. erworben werden können bzw. zurückgetauscht werden? Also der Gateway Fiat Krypto?
    War es dass mit Binance, Kraken, bitpanda usw. für Deutschland?

    • Hallo,

      Grundsätzlich ist es so, dass alle Kryptobörsen, die – über den Handel mit Kryptowährungen hinaus – auch deren Verwahrung, Verwaltung oder Sicherung anbieten, künftig eine Erlaubnis für das Kryptoverwahrgeschäft benötigen werden, sofern sie ihre Dienste im Inland anbieten.

      Einen solchen Inlandsbezug nimmt die BaFin bei einem ausländischen Anbieter an, wenn sich dieser zielgerichtet an den Markt wendet, um seine Dienste gegenüber Kunden mit Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland wiederholt und geschäftsmäßig anzubieten. Besteht hingen kein Inlandsbezug, gilt die so genannte passive Dienstleistungsfreiheit, d.h. Geschäfte, die ausschließlich aufgrund eigener Initiative des Kunden zu Stande gekommen sind, führen auch künftig nicht zu einer Erlaubnispflicht für das Kryptoverwahrgeschäft. Es muss also im Einzelfall auf die Geschäftspraktiken des jeweiligen Exchange abgestellt werden.

      Mit freundlichen Grüßen
      Phillipe Winterstein

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