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Bank of England befürwortet Blockchain der Zentralbanken

Der Ökonom James Tobin veröffentlichte bereits 1987 einen Aufsatz in dem er die Frage stellte, ob „man große Finanzinstitute scheitern lassen [darf]?“. Heute, nach der großen Finanzkrise von 2008, kennen wir die Antwort. Tobin schlug damals vor, der Bevölkerung direkten Zugriff auf Zentralbankkonten zu geben. Was vor dreißig Jahren schwer umzusetzen war, hat nun die Bank of England (BoE) in einem Forschungspapier aufgegriffen. Demnach könnte Tobins Vorschlag in greifbare Nähe gerückt sein – mit Hilfe der Blockchain.

Insolvenz einer Bank bedroht Erspartes der Bürger

Das Problem am modernen Finanzwesen ist, dass für den Verbraucher nur Bargeld eine insolvenzsichere Sparmöglichkeit bietet. Bargeld ist aber für regelmäßige Zahlungen wie Überweisung der Miete und für den digitalen Onlinehandel kaum geeignet. Üblicherweise verwahrt man sein Erspartes deshalb bei einer Bank. Allerdings ist der Verbraucher nicht Eigentümer des Geldes auf seinem Konto. Vielmehr repräsentiert dieses nur eine Verbindlichkeit der Bank gegenüber ihrem Kunden. Schlittert die Bank in die Insolvenz, ist die Rückzahlung des Ersparten gefährdet.

Daher haben die meisten Staaten Einlagensicherungssysteme eingeführt. Diese sollen Kontoinhabern die Rückzahlung des Ersparten bis zu einem bestimmten Limit garantieren. Allerdings können diese Versicherungen oft nur die Insolvenz kleinerer Institute auffangen. Gerät hingegen eine große Bank in Schieflage, bedroht dies aufgrund der hohen Vernetzung oft auch zahlreiche weitere Kreditinstitute. Daher erscheint es dem Staat günstiger, taumelnde Banken mit Steuergeldern zu stützen, statt bei einem Einsturz die Scherben des Finanzsystems aufzukehren.

Bank of England schlägt digitales Zentralbankgeld vor

Die BoE schlägt deshalb vor, eine Blockchain der Zentralbanken einzuführen. Auf dieser soll dann staatliches Fiatgeld, äquivalent zum Bargeld, gehandelt werden. Jedermann kann sich dann eine „Eurowallet“ installieren. Wer sein Geld auf dieser Wallet speichert, hält es direkt bei der Zentralbank und somit ohne Insolvenzrisiko.

Dieses Geld ist im Gegensatz zu Bargeld genauso vielseitig einsetzbar wie das heutige elektronische Geld. Es können Überweisungen getätigt und Daueraufträge angelegt werden. Zahlungen können in beliebiger Höhe und über beliebige Entfernungen angestoßen werden. Und da eine Blockchain keine Geschäftszeiten kennt, funktioniert dies 24 Stunden am Tag inklusive Wochenenden und Feiertagen.

Blockchain bringt Sicherheit und fördert Innovation

Dadurch wird einer Krise im Finanzsektor der Schrecken genommen. Wenn Sparer ihr Geld insolvenzsicher anlegen können, ist es ihre freie Entscheidung, es einer kommerziellen Bank anzuvertrauen. Hierdurch könnten sie z.B. durch höhere Zinsen veranlasst werden. Die Insolvenz einer Bank könnte fortan wie die Insolvenz jedes sonstigen Unternehmens behandelt werden.

Dies ermöglicht es auch, die Regulierung des Bankensektors herunterzufahren. Seit 2008 wurde hier eine unübersehbare Anzahl neuer Regeln erlassen und eine byzantinisch anmutende Bürokratie von Aufsichtsbehörden geschaffen. Diese Regeln, die eine Bankeninsolvenz verhindern sollen, erschweren gleichzeitig neuen Firmen den Markteintritt.

Wenn Sie bereits heute die Blockchain für innovative Geschäftsmodelle nutzen wollen, navigieren Sie unsere auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälte gerne durch das Meer der Vorschriften und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

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Benjamin Kirschbaum

Rechtsanwalt Benjamin Kirschbaum ist vor allem in den Bereichen Blockchain und Kryptowährungen sowie im allgemeinen Zivilrecht, Gemeinnützigkeitsrecht, Verwaltungsrecht und Kirchenrecht/Religionsrecht tätig.

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