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Einsatzmöglichkeiten der Blockchain-Technologie für NPOs

Die „Blockchain“ ist in aller Munde – eine Technologie, die aktuell vor allem durch auf ihr basierende Kryptowährungen wie Bitcoin, Ether, Dash & Co. bekannt sein dürfte. Neben der Anwendung als alternatives Zahlungsmittel und Spekulationsobjekt bietet die dahinterliegende Technik jedoch viel mehr Potential – auch für Nonprofit-Organisationen.

Was ist die Blockchain?

Die Blockchain ist eine Kette nahezu unendlich vieler Datenblöcke, die miteinander verbunden sind. Jeder Block enthält eine bestimmte Anzahl an Daten – etwa Informationen über die in einem bestimmten Zeitraum erfolgten Transaktionen oder getätigte Kommunikation. Zusätzlich enthält jeder Block Informationen über den vorangegangenen Block, validiert ihn auf diese Weise und bildet gleichermaßen die Grundlage aller nachfolgenden Blöcke. Aufgrund der kryptographischen Verschlüsselung der Daten sowie der permanenten Validierung durch nachfolgende Blöcke wird die gesamte Kette fälschungssicher. Zudem erschwert die dezentrale Speicherung der Kette auf einer Vielzahl von Rechnern eine Fälschung und der Zugriff durch Einzelne wird verhindert.

Ihren Durchbruch erlebte die Technologie mit der Erfindung des Bitcoins – einer von Banken unabhängigen Digitalwährung, die auf einem kryptographischen, also sehr schwer entschlüsselbaren Algorithmus basiert. Neben den damit verbundenen Spekulationen in monetärer Hinsicht hat sich ein regelrechter Hype um die Blockchain an sich entwickelt und die Technologie wurde und wird auf eine Vielzahl von Anwendungsgebieten übertragen und überdies fortlaufend weiterentwickelt. So ist es etwa Ziel der IOTA-Stiftung, auf Basis der sog. Tangle-Technologie, einer Weiterentwicklung der Blockchain, die Kommunikation zwischen Maschinen im „Internet of things“ zu ermöglichen.

Nutzung von Kryptowährungen durch NPOs

Grundlage jeder auf einem Datenblock gespeicherten Transaktion ist der Wechsel einer Informationseinheit in Form von Coins (engl. für Münze). Coins werden als Kryptowährung bezeichnet, wenn sie Teil einer spezifischen Blockchain sind oder von ihr abstammen. Werden Coins als Anteilsschein oder Nutzungsberechtigung für ein neues Projekt verwendet, das auf einer existierenden Blockchain erzeugt wird, bezeichnet man sie als Token.

Für NPOs scheint sich ein geeignetes Anwendungsfeld der Blockchain zunächst im Fundraising aufzutun. So ist es zum einen denkbar, dass gemeinnützige Organisationen Spenden in Form von Bitcoin & Co. sammeln oder diese gar selbst durch sog. Mining generieren. Ein weitaus größerer Schritt wäre die Schaffung eines eigenen Tokens, der zur Finanzierung von Projekten ausgegeben werden könnte. Die Käufer könnten anschließend mit ihrem Token als Zugangsschlüssel Einblick in den Projektfortschritt gewinnen, unter Umständen sogar Mitspracherechte erhalten. Hierdurch käme es zu einer maximierten Transparenz im dritten Sektor.

Speziell bei Stiftungen stellt sich zudem die Frage, ob diese mit Kryptowährungen als Grundstockvermögen errichtet werden können. Problematisch ist dabei der oft stark schwankende Wert der Coins sowie die fehlende Ertragskraft – Gewinn wird nur im Fall der Veräußerung der Coins erzielt. Zur Lösung des Problems bietet sich die Ausstattung einer Stiftung sowohl mit herkömmlichen Mitteln als auch mit Tokens an (vgl. Gründung der IOTA-Stiftung).

Blockchain-Mitgliederversammlungen und autonome Organisationen

Die Nutzung der Blockchain als Kommunikationstool ist nicht auf die Verbindung zwischen Maschinen begrenzt. Genauso ist es denkbar, eine Art Nachrichtenforum zu errichten, in dem jede Nachricht dauerhaft und unveränderlich gespeichert wird. Kommunikation wird so verlässlicher und transparenter, solange sich die Teilnehmenden untereinander bekannt sind. Da für jeden Blockeintrag ein Datentransfer erfolgen muss, könnte die Berechtigung zur Versendung von Nachrichten als Token hinterlegt werden. Werden anfangs oder zu bestimmten Anlässen eine begrenzte Anzahl an Tokens ausgegeben, wäre es sogar denkbar, die Mitgliederversammlung eines Vereins digital auf einer Blockchain durchzuführen und Abstimmungen mittels Transfer von Tokens zu gestalten.

Teilweise gehen die Überlegungen des Blockchain-Einsatzes sogar über die Unterstützung menschlicher Zusammenschlüsse hinaus in Richtung autonomer Organisationen (sog. decentralized autonomous organization – DAO), die allein aufgrund eines vorab programmierten Algorithmus („smart contract“) etwa vorhandene Geldmittel ausgibt. Die Stiftung, die als verselbständigtes Zweckvermögen verstanden wird, könnte so vollkommen unabhängig von menschlichen Vorständen funktionieren und etwa Stipendien an vorab definierte Destinatäre vergeben (z.B. die Jahrgangsbesten im Abitur einer bestimmten Schule, vgl. zu diesen Überlegungen Büch, npoR 2018, 100).

NPOs sollten Entwicklung beobachten

Obwohl der Handel mit Kryptowährungen blüht und fast täglich neue Coins das elektronische Licht der Welt erblicken, steht die Blockchain-Technologie noch am Beginn ihrer Entfaltung. Die Entwicklung schreitet allerdings rasch voran. NPOs sollten diese Entwicklung im Blick behalten und sich technisch, rechtlich und steuerlich mit ihr befassen bzw. sich beraten lassen, da sich die Technologie auch im Dritten Sektor effizienzsteigernd einsetzen lässt.

Gerade in Zeiten, in denen an den Kapitalmärkten wenig Geld zu verdienen ist und der Kostendruck insbesondere auf Stiftungen spürbar ist, kann die Blockchain-Technologie für finanzielle Entlastung sorgen. Ob die Entwicklung schlussendlich tatsächlich in die Richtung menschenfreier autonomer Organisationen geht, wird sich dann erst noch zeigen müssen. Denn richtig, d.h. zum Zweck der Automatisierung von Standardprozessen, eingesetzt, sollte die Blockchain-Technologie immer noch genügend Raum für kreatives und soziales menschliches Handeln lassen.

Weiterlesen:
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Zahlreiche Anwendungsgebiete für Blockchain-Technologie

Benjamin Kirschbaum

Rechtsanwalt Benjamin Kirschbaum ist vor allem in den Bereichen Blockchain und Kryptowährungen sowie im allgemeinen Zivilrecht, Gemeinnützigkeitsrecht, Verwaltungsrecht und Kirchenrecht/Religionsrecht tätig.

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