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Ist die Investition in Bitcoin-Mining-Pools eine Vermögensanlage?

Das Mining von Bitcoins war in den letzten Jahren ein lohnendes Geschäft. Aufgrund des hohen Wertzuwachses der Krypotwährung konnten sich die Miner über ordentliche Gewinne freuen. Allerdings wird es zunehmend schwerer, sich an der Erschaffung von Bitcoins zu beteiligen. Zu groß ist inzwischen die dafür notwendige Rechenleistung, so dass ein User jedenfalls mit seinem heimischen Privat-PC keine Chance mehr hat. Für die rasante Aufrüstung sind ganz besonders die sog. Mining-Pools verantwortlich: Riesige Rechenzentren, in denen unzählige Grafikkarten betrieben werden, um Bitcoins zu schürfen. In diesem Umfeld wird die Teilnahme an der Bitcoinschöpfung daher immer schwerer.

Investition in Mining-Pools durch private Geldanleger

Die größten Mining-Pools sind in China und den USA beheimatet, aber auch in Europa und Deutschland sind große Miner aktiv. Da liegt die Überlegung nahe, statt in das Mining selbst lieber direkt in einen Pool und damit in die Hardware zu investieren, die dieser Pool zur Generierung von Bitcoins einsetzt. Wir konnten bereits wahrnehmen, dass derartige Angebote von Minern am Markt zu finden sind und gezielt auf private Investoren ausgelegt werden.

Anwendbarkeit des Vermögensanlagengesetzes?

Dabei sollte sich aber jeder Anbieter von Geldanlagen, der sich an den deutschen Markt richtet, bewusst machen, dass die Regulierungsdichte in diesem Bereich zuletzt nochmals erheblich zugenommen hat. Spätestens seit dem Kleinanlegerschutzgesetz gibt es praktisch keine Möglichkeit mehr, Anlegergelder entgegen zu nehmen, ohne dass dabei gesetzliche Tatbestände mit aufsichtsrechtlichem Hingergrund berührt werden. Das wirft auch für Bitcoinminer rechtliche Fragen auf, sobald sie privates Anlegergeld annehmen und dafür eine Rendite versprechen. Denn durch die Anpassung des Vermögensanlagengesetzes zum 31.12.2106 hat der Gesetzgeber klargestellt, dass bereits das „In-Aussicht-Stellen“ einer Verzinsung oder eines Barausgleichs durch den Anbieter unter das Gesetz fällt.

Mögliche Prospektpflicht für Anbieter von Mining-Pool-Investments

Ziel der Anpassung durch das Finanzmarktnovellierungsgesetz ist die endgültige Schließung aller noch offenen Regelungslücken. Damit ist geklärt, dass der Gesetzgeber nun von allen Emittenten am Kapitalmarkt die Erstellung eines Verkaufsprospekts erwartet. Demnach kann es sich auch bei der Investition in einen Mining-Pool um eine sonstige Anlage nach dem Vermögensanlagengesetz handeln. Die Folge ist die Pflicht zu Erstellung eines Verkaufsprospekts nach dem Vermögensanlagengesetz durch den Betreiber. Mining-Pools auf der Suche nach privaten Investoren sollten daher vor der Veröffentlichung ihres Angebots rechtlichen Rat einholen und eine mögliche Prospektpflicht prüfen lassen.

Rechtsberatung durch spezialisierte Anwälte

WINHELLER ist als Berater im Bereich des Kapitalmarktrechts tätig und bietet Unterstützung sowohl rund um das Thema Bitcoin als auch bei der Erstellung von Verkaufsprospekten für Vermögensanlagen an. In beiden Bereichen werden wir von vielen unserer Mandanten regelmäßig beauftragt. Wir freuen uns, wenn wir Sie bei der Umsetzung Ihres Projekts begleiten können!

Weiterlesen:
Prospektpflicht für Anbieter von Vermögensanlagen
Erstellung von Verkaufsprospekten: Fallstricke vermeiden

Benjamin Kirschbaum

Rechtsanwalt Benjamin Kirschbaum ist vor allem in den Bereichen Blockchain und Kryptowährungen sowie im allgemeinen Zivilrecht, Gemeinnützigkeitsrecht, Verwaltungsrecht und Kirchenrecht/Religionsrecht tätig.

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4 Antworten zu "Ist die Investition in Bitcoin-Mining-Pools eine Vermögensanlage?"

  1. Marvin sagt:

    Guten Tag,

    mich würde folgendes Interessieren:

    Ist man als bitcoin-miner selbstständig, auch wenn man das mining einer seite über einen vorgegebenen festen mining-pool überlässt?

    Sind Bitcoins auch dann zu versteuern wenn ich Bitcoins schürfe und dann etwas für Bitcoins bezahle ohne das der Bitcoin „in Euro getauscht wurde“.

    LG Marvin

    • Guten Tag Marvin,

      bei Mining von Bitcoins können Sie als Kunde eines Mininganbieters regelmäßig davon ausgehen, dass Sie selbst als Privatperson handeln und nicht selbstständig unternehmerisch tätig werden.

      Bei der Versteuerung ist es so, dass grundsätzlich eine einjährige Haltefrist gilt, innerhalb der Sie Veräußerungsgewinne versteuern müssen. Die Details Ihres Falles müssten jedoch individuell geprüft werden.

      Mit freundlichen Grüßen

      Philipp Meier

  2. Peter Voorneveld sagt:

    Sent geehrte Herr Meier,

    Können Sie mir sagen wieviel Steuer Mann muss zahlen über cryptocurrency das Mann bekommt von Investitionen in Cloud Mining wie genesismining.com?

    Mit freundlichen Grüßen,

    Peter Voorneveld

    • Sehr geehrter Herr Voorneveld,

      für die Besteuerung von cryptocurrencies bin ich in unserem Team zuständig. Daher von mir eine kurze Antwort. Die Besteuerung von digitalen Währungen hängt von mehreren Faktoren ab, die tatsächlich immer individuell geprüft werden müssen. Ebenso muss man sich den jeweiligen Cloudmining-Anbieter genau ansehen. In Ihrem Fall genesismining.com. Gerne prüfen wir Ihr Investment und die zugrunde liegende Besteuerung. Sie können jederzeit unter info@winheller.com einen Termin vereinbaren.

      Mit freundlichen Grüßen
      Anka Hakert

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