Durch eine neue Rechtsverordnung des Bundeskabinetts werden nun Mindestlöhne in der Pflegebranche ab dem 01.08.2010 für alle Arbeitgeber verbindlich. Die Höhe des Mindestlohns wird auf 8,50 Euro (West) und 7,50 Euro (Ost) festgesetzt. Diese Beträge sollen zum Januar 2012 und Juni 2013 um jeweils 0,25 Euro steigen.
Mit der Rechtsverordnung werden die Ergebnisse der Pflegekommission vom März 2010 umgesetzt. Der Mindestlohn ist für Betriebe oder selbständige Betriebsabteilungen bindend, deren Arbeitszeit zu mehr als 50 % aus der Erbringung ambulanter, stationärer und teilstationärer Pflegeleistungen besteht. Erfasst sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die überwiegend Grundpflegeleistungen wie Körperpflege, Ernährung und Mobilitätsübungen erbringen. Ausgenommen sind Auszubildende und Praktikanten, Hauswirtschaftskräfte und Demenzbetreuer. Konkret betroffen sind damit rund 560.000 Arbeitnehmer im Bereich der Grundpflege.
Die Rechtsverordnung gilt zunächst bis Ende 2014. Zum Ende des kommenden Jahres soll jedoch bereits überprüft werden, ob das Ziel der Erhaltung und Schaffung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse erreicht wurde.
Hinweis: Die Pflegebranche boomt. Das Wifor-Institut der TU Darmstadt stellte vor Kurzem fest, dass die Branche im Vergleich zur Gesamtwirtschaft sechsmal mehr Erwerbstätige einstellt. 2008 waren bereits mehr Menschen in Pflegeberufen beschäftigt als in der Auto-, der Elektroindustrie oder dem Maschinenbau. Zugleich wertete das LG Magdeburg in einem Urteil vom 29.06.2010 den Verstoß eines Arbeitgebers gegen die Pflicht zur Zahlung eines Mindestlohns erstmals als Straftat. Das Gericht behalf sich mit einem Kniff und knüpfte an die Nichtabführung der entsprechenden Sozialabgaben an. Auch vor diesem Hintergrund ist die Einführung des Mindestlohnes für Pflegeberufe von besonderer Bedeutung.
Bundesregierung, Presseinformation v. 14.07.2010.