Das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein weist darauf hin, dass ehrenamtlich tätige Schiedsrichter im Gegensatz zu ehrenamtlich tätigen Sportlern vom Freibetrag in Höhe von 500 Euro pro Jahr gemäß § 3 Nr. 26a EStG (sog. „Ehrenamtspauschale“) profitieren können.
FinMin Schleswig-Holstein, Erlass v. 11.05.2011, Az. VI 311 – S 2342 – 117 (ESt-Kurzinfo Nr. 2011/35), öffentlich zugänglich auf der Website des schleswig-holsteinischen Steuerberaterverbandes.