DE | EN | RU

info@winheller.com+49 (0)69 76 75 77 80 Mo. - Fr. von 8 bis 20 Uhr, Sa. von 8 bis 17 Uhr
Persönliche Termine nach Vereinbarung

Unternehmer können Bearbeitungsentgelte für Darlehensverträge zurückfordern

Haben Unternehmen im Jahr 2014 oder später Bearbeitungsentgelte für Darlehensverträge gezahlt, so können sie diese unter bestimmten Voraussetzungen zurückfordern. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit zwei neuen Urteilen die Grundlagen hierfür formuliert.

Voraussetzungen für das Rückforderungsrecht

Das Rückforderungsrecht besteht, wenn das Bearbeitungsentgelt als

– „Bearbeitungsentgelt für Vertragsschluss“ oder „Bearbeitungsentgelt“,
– laufzeitunabhängig,
– nicht individuell, sondern in AGB, formularmäßig vereinbart und
– im Jahr 2014 oder später

gezahlt wurde.

Drohende Verjährung beachten

Insbesondere Unternehmer, die das genannte Bearbeitungsentgelt bereits im Jahr 2014 gezahlt haben, müssen schnell handeln und bis spätestens zum 31.12.2017 ihre Ansprüche geltend machen. Jeder Unternehmer, der in den letzten Jahren Bearbeitungsentgelte im Rahmen einer Kreditaufnahme gezahlt hat, sollte sich daher zeitnah an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um zu klären, ob ein Rückforderungsanspruch besteht und ggf. diesen beauftragen, den Rückforderungsanspruch in verjährungsunterbrechender Form geltend zu machen.

Gerne sind Ihnen unsere spezialisierten Anwälte dabei behilflich und beantworten Ihnen auch weitere Fragen zum Bank- und Kapitalmarktrecht.

BGH-Urteile vom 4. Juli 2017 in den Verfahren XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16

Weiterlesen:
Praxisbeispiel: 85.000 Euro sparen durch Widerruf von Darlehensvertrag

 

Dr. Annette Wagemann

Dr. Annette Wagemann ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und berät Unternehmen und deren Manager umfassend zu wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Bei WINHELLER ist sie auf die rechtliche Strukturierung von Geschäftsmodellen, Corporate Governance und Compliance spezialisiert.

>> Zum Profil

Ihre Karriere bei WINHELLER

Nächster Karriereschritt geplant? Unsere mittelständische Kanzlei bietet ein vielfältiges Aufgaben- und Beratungsspektrum an vier deutschen Standorten. Wir freuen uns auf engagierte neue Kollegen!

>> Zu unseren aktuellen Stellenangeboten

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

WINHELLER-Blog via Newsletter

Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter und erhalten Sie regelmäßig die wichtigsten Beiträge aus dem Wirtschafts- und/oder Gemeinnützigkeitsrecht bequem per E-Mail. Wählen Sie einfach Ihren Wunschnewsletter aus. (Pflichtfelder sind mit * markiert).

German Business Law News (4x jährlich)
Nonprofitrecht aktuell (1x im Monat)
Ich möchte den oder die ausgewählten Newsletter abonnieren und erteile zu diesem Zwecke meine Einwilligung in die Verarbeitung meiner oben angegebenen Daten durch WINHELLER. Die „Hinweise zur Datenverarbeitung im Rahmen des Newsletter-Abonnements“ habe ich gelesen.
Mir ist bekannt, dass ich meine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Betätigung des Abmeldebuttons innerhalb des Newsletters widerrufen kann. *