BaFin schreitet gegen erstes Kryptounternehmen ein

Mit Bescheid vom 29. Januar 2018 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Crypto.Exchange GmbH untersagt, ihre unerlaubte Tätigkeit weiterzubetreiben. Die Crypto.Exchange GmbH hatte unter anderem auf der Webseite www(.)btc-now(.)de angeboten, Bicoin in Euro zu tauschen.

Die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung stellt das sogenannte Finanzkommissionsgeschäft dar. Um solche Geschäfte durchzuführen, benötigt man eine vorherige Erlaubnis der BaFin (sog. BaFin-Lizenz). Das besagte Unternehmen bot seine Leistungen jedoch ohne eine solche Lizenz an.

Kryptounternehmen müssen Erlaubnispflicht beachten

Dieser Fall zeigt, dass die deutsche Aufsichtsbehörde den Bereich Kryptowährungen im Auge hat und gegen illegitime Anbieter aktiv vorgeht. Unternehmen, die Dienstleistungen rund um Bitcoin, Ethereum & Co. anbieten wollen, sollten daher nicht darauf setzen, „unter dem Radar“ fliegen zu können. Vielmehr sollte von Anfang an der Austausch mit der BaFin gesucht werden und eine ggf. notwendige Erlaubnis beantragt werden. Ansonsten droht nicht nur die Untersagung des Geschäfts, sondern auch ein Strafverfahren unter Androhung von Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Gerne beraten wir Sie bei der Frage, ob Ihr Geschäftsmodell eine BaFin-Erlaubnis benötigt und begleiten Sie durch den Antragsprozess. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Sie erreichen uns am einfachsten unter info@winheller.com oder telefonisch unter +49 (0)69 76 75 77 80.

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Porträt vom Autor

Benjamin Kirschbaum

Rechtsanwalt Benjamin Kirschbaum ist vor allem in den Bereichen Blockchain und Kryptowährungen sowie im allgemeinen Zivilrecht, Gemeinnützigkeitsrecht, Verwaltungsrecht und Kirchenrecht/Religionsrecht tätig.

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