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BaFin bewertet Nutzen und Risiken des Bitcoinhandels

Aufgrund des zunehmenden öffentlichen Interesses an Bitcoin hat die BaFin letzte Woche eine Stellungnahme zur digitalen Kryptowährung veröffentlicht. Die Stellungnahme beschäftigt sich ausführlich mit Bitcoins und erläutert, für welche diesbezüglichen Tätigkeiten es einer Erlaubnis bedarf, also eine BaFin-Lizenz vorhanden sein muss.

Bezahlungen in Bitcoin (Kunde bezahlt seinen im Onlineshop erworbenen Artikel mit Bitcoins), ebenso wie das Schürfen von Bitcoins (auch als Mining bekannt) unterliegen danach keiner regulatorischen Erlaubnispflicht. Anders sehen laut BaFin die Gegebenheiten beim Betreiben eines Handelsplatzes, aber auch bei sogenannten Mining Pools aus. Während die Erlaubnispflicht für aktive Handelsplätze weniger überrascht, sollten sich Mining Pools bzw. deren Inhaber mit der BaFin-Stellungnahme näher beschäftigen.

Wie funktionieren Mining Pools? Verschiedene einzelne Benutzer („Miner“) registrieren sich bei einem Anbieter. Sie stellen dann die Rechenleistung ihres jeweiligen Computers („clients“) zur Verfügung, um idealerweise gemeinsam schneller Bitcoins zu minen. Die gemeinsam erschürften Bitcoins werden dann gleichmäßig unter allen Beteiligten aufgeteilt. Diese Pools werden von der BaFin als erlaubnispflichtiger Eigenhandel eingestuft, weswegen für ihren Betrieb eine BaFin-Lizenz vorhanden sein muss.

Auch wenn ein Anbieter nicht nur am „Bitcoinmarkt“ teilnimmt, sondern durch seine Beiträge einen neuen Markt schafft oder ihn erhält, stellt dies laut BaFin einen erlaubnispflichtigen Eigenhandel dar, für den gemäß §1 Absatz 1a Nr.4 Kreditwesengesetz (KWG) eine BaFin-Lizenz benötigt wird. Selbiges gilt für Unternehmungen die einen aktiven An- bzw. Verkauf von Bitcoins betreiben. Weiterhin besteht Erlaubnispflicht bei Kommissionsgeschäften, wie zum Beispiel dem An- und Verkauf von Bitcoins im Auftrag Dritter, welche auch die Gewinne und Verluste des besagten Geschäftes erfahren.

Verfügt ein Unternehmen trotz des Angebots der eben erwähnten Dienstleistungen nicht über eine BaFin-Lizenz, können sich dessen Verantwortliche strafbar machen (siehe §54 KWG).

Aufgrund des sehr jungen Alters von Bitcoins bestehen derzeit noch zahlreiche offene rechtliche Fragen. Gerne sind wir Ihnen bei allen Fragen rund um die Themen Erlaubnispflicht und BaFin-Lizenz und bei allen sonstigen Bitcoin-bezogenen rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten behilflich.

Den Originaltext der BaFin finden sie hier.

Benjamin Kirschbaum

Rechtsanwalt Benjamin Kirschbaum ist vor allem in den Bereichen Blockchain und Kryptowährungen sowie im allgemeinen Zivilrecht, Gemeinnützigkeitsrecht, Verwaltungsrecht und Kirchenrecht/Religionsrecht tätig.

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