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Ausschuss für Finanzstabilität: Kryptowährungen keine Gefahr

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Deutscher Markt bereit für Kryptowährungen

Dass Kryptowährungen und die Blockchaintechnologie auf dem Vormarsch sind, zeigt sich nicht nur durch die steigende Marktkapitalisierung, sondern das bestätigte auch der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) in einem Bericht an den Deutschen Bundestag. Der 2013 im Zuge der Finanzkrise eingerichtete Ausschuss hat die Aufgabe, Gefahren für das Finanzsystem zu erkennen und Gegenmaßnahmen vorzuschlagen.

Der AFS stellt fest, dass Kryptowährungen wie Bitcoin und Ether aufgrund ihrer hohen Volatilität derzeit als Zahlungsmittel kaum in Betracht kommen. Als Spekulationsobjekte sind sie aber nicht mehr wegzudenken. Insgesamt sieht der AFS noch keine Gefahr für das Finanzsystem. Er weist allerdings auf die hohen Wachstumsraten des Sektors hin. Selbst nach dem Markteinbruch zu Beginn des Jahres beträgt die Marktkapitalisierung von Kryptowährungen noch mehr als ein Zehnfaches gegenüber dem Jahr 2017. Auch die internationale Wirtschaft findet zunehmend Interesse an der Technologie und die mit ihr verbundene „digitale Revolution“.

Kryptobörsenprodukte nur im Ausland

Hiesige Börsen, Banken und Finanzdienstleister stehen demgegenüber noch im Abseits. Während die französische Investmentgesellschaft Tobam einen alternativen Investmentfonds für Bitcoin angekündigt hat und in Singapur mehrere Kryptowährungs-ETFs registriert wurden, ist die Landschaft entsprechender Finanzprodukte in Deutschland noch sehr karg. Lediglich einige Zertifikate stehen deutschen Anlegern zur Verfügung. Angesichts der zunehmenden Akzeptanz von Kryptowährungen sollten deutsche Finanzinstitute darauf achten, nicht ins Hintertreffen zu geraten.

Durch die Einführung eines Investmentfonds für Kryptowährungen erlangt der Anbieter zum einen ein Alleinstellungsmerkmal am Markt. Zum anderen eröffnet er gleichzeitig einen neuen Markt für private, aber insbesondere auch für professionelle Anleger. Ein börsengelistetes Finanzprodukt minimiert das Risiko eines Hackerangriffs oder des Verlusts der privaten Schlüssel.

Rechtsberatung für Kryptofinanzdienstleister

Der Bericht des AFS und die Entwicklungen in Europa und der Welt zeigen, dass es nicht unmöglich ist, Finanzprodukte für Kryptowährungen auf den Markt zu bringen. Die größte Hürde auf dem Weg dorthin ist die Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Unsere Experten von WINHELLER haben langjährige Erfahrung im Bereich Kryptowährungen und im Bank- und Kapitalmarktrecht und begleiten Sie gern bei der Erlangung der notwendigen BaFin-Erlaubnis.

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7 Fragen zur Kryptobesteuerung in Deutschland

Benjamin Kirschbaum

Rechtsanwalt Benjamin Kirschbaum ist vor allem in den Bereichen Blockchain und Kryptowährungen sowie im allgemeinen Zivilrecht, Gemeinnützigkeitsrecht, Verwaltungsrecht und Kirchenrecht/Religionsrecht tätig.

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