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Ausländische eBay-Verkäufer im Visier der deutschen Zollfahndung

In einem globalisierten Markt werden immer mehr Geschäfte im grenzüberschreitenden Warenverkehr abgeschlossen. Als internationale Handelsplattform ermöglicht eBay den Verkäufern, auch außerhalb des Landes, in dem sie ihren Shop betreiben, mit Käufern Geschäfte abzuschließen und ihre Produkte entsprechend auch dorthin auszuliefern.

Versand von Waren ins Ausland

Oftmals macht das Geschäft im Ausland einen Großteil der Umsätze aus. Die eBay-Shop-Betreiber gehen daher oftmals dazu über, die Waren schon vor dem eigentlichen Verkauf ins Ausland zu versenden und dort auf Lager zu halten, um dann im Verkaufsfall zügig ausliefern zu können.

Nacherhebungen und Strafverfahren durch den Zoll vermeiden

Diese Verkaufspraxis führt häufig zu empfindlichen Nacherhebungen durch den deutschen Zoll, da bei der Einfuhranmeldung grundsätzlich der Verkaufspreis als Bemessungsrundlage für den Zoll gilt. Bei den oben beschriebenen Geschäften steht der Verkaufspreis zum Zeitpunkt des Imports jedoch noch gar nicht fest, da die Ware zum unbestimmten Verkauf eingeführt wird.

Um in diesen Fällen Nacherhebungen und Strafverfahren durch den Zoll zu vermeiden, bietet es sich an, die Waren in eine Freihandelszone oder ein Zolllager zu versenden. Die Verzollung wird dann erst zu dem Zeitpunkt vorgenommen, in dem die Ware tatsächlich an den jeweiligen Abnehmer im Bestimmungsland ausgeliefert wird.

Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um den Import Ihrer Waren. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Weiterlesen:
Einfuhr von Waren in die EU über die aktive Veredelung
Deutsches Zollrecht: Fallstricke vermeiden

Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

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