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Internationale Aufsichtsbehörden warnen vor ICOs

In einer gemeinsamen Stellungnahme haben die Europäische Wertpapieraufsicht (ESMA), die Europäische Bankenaufsicht (EBA) sowie die Europäische Versicherungsaufsicht (EIOPA) Verbraucher vor dem Kauf von Kryptowährungen gewarnt. Die Aufsichtsbehörden warnen vor mangelnder Transparenz, wenig Regulierung sowie hohen Preis- und Liquiditätsrisiken.

Die Warnung folgt einer vorangehenden Stellungnahme der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO) in der Bedenken hinsichtlich der zunehmenden Zahl von Initial Coin Offerings (ICOs) geäußert werden.

Bundesbank für globale Krypto-Regulierung

Bereits zuvor hat die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) vor der Teilnahme an ICOs gewarnt. Auch der Präsident der Bundesbank, Jens Weidmann, hat sich jüngst für eine globale Regulierung von Kryptowährungen ausgesprochen.

Nachdem sich der Sektor jahrelang relativ frei entwickeln konnte, richtet sich nunmehr zunehmend das Augenmerk der Aufsichtsbehörden auf den Bereich der Kryptowährungen und seiner Akteure.

So hat zuletzt auch die BaFin ein Hinweisschreiben veröffentlicht, aus dem hervorgeht, dass ICOs verschiedene aufsichtsrechtliche Tatbestände erfüllen können. So sieht die BaFin, je nach Ausgestaltung des ICOs, z.B. das Wertpapierhandelsgesetz, das Vermögensanlagengesetz oder sogar das Kapitalanlagegesetzbuch einschlägig. Fällt ein ICO unter diese Gesetze benötigt der Anbieter teilweise eine Erlaubnis der Bundesanstalt oder auch ein von der BaFin geprüftes Prospekt für seine Tokens. Die BaFin behält sich vor, ICOs zu prüfen und bei Verstoß gegen die Gesetze auch einzuschreiten.

ICO Anbieter müssen Aufsichtsrecht beachten

Wer unternehmerisch im Sektor der Kryptowährungen aktiv werden will, sollte daher nicht mehr darauf hoffen, unter dem Radar fliegen zu können. Gerade Anbieter von ICOs die auf dem deutschen Markt auftreten wollen, sollten damit rechnen, von der BaFin unter die Lupe genommen zu werden.

Wie auch die BaFin ausführt, kann ein ICO je nach Ausgestaltung einen ganzen Strauß an aufsichtsrechtlichen Regeln verwirklichen. Verstöße gegen die Pflichten sind zumeist bußgeld- oder gar strafbewehrt. Ob und welche Tatbestände ein ICO erfüllt, kann nur in jedem konkreten Einzelfall geprüft und beantwortet werden.

Um den Erfolg Ihres ICOs sicherzustellen, ist es daher unabdingbar, vorher kompetenten Rechtsrat einzuholen. Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihr ICO auf sichere aufsichtsrechtliche Füße zu stellen und begleiten Sie vom ersten Konzept bis hin zum finalen Coin Offering. Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail unter info@winheller.com oder telefonisch unter 069 76 75 77 80.

Benjamin Kirschbaum

Rechtsanwalt Benjamin Kirschbaum ist vor allem in den Bereichen Blockchain und Kryptowährungen sowie im allgemeinen Zivilrecht, Gemeinnützigkeitsrecht, Verwaltungsrecht und Kirchenrecht/Religionsrecht tätig.

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