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Erste Aufsichtsbehörde prüft Unternehmen auf Umsetzung der DSGVO

Die niedersächsische Datenschutzaufsichtsbehörde ist die erste, die mit der Prüfung von niedersächsischen Unternehmen im Hinblick auf die Umsetzung der DSGVO begonnen hat. Dabei hat die Behörde einen Fragenkatalog erstellt, der explizit darauf abzielt herauszufinden, ob die DSGVO eingehalten wird.

Umfang der Datenschutzprüfung

Unter anderem fragt die Datenschutzaufsichtsbehörde nach einem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und Berechtigungskonzepten. Außerdem interessiert sich die Behörde dafür, wie die Einhaltung der Betroffenenrechte abgesichert ist, ob ein Datenschutzbeauftragter bestellt wurde, welchen Fachkundenachweis dieser aufweist, ob und wie die Datenschutzfolgenabschätzung durchgeführt worden ist, welche Verträge für die Auftragsverarbeitung verwendet werden und wie alle erforderlichen Sachverhalte vom Unternehmen dokumentiert werden.

Im Ergebnis will die Behörde das gesamte Datenschutzkonzept ausgewählter Unternehmen unter die Lupe nehmen.

Weitere Aufsichtsbehörden könnten folgen

Grund für eine solch weitreichende Prüfung ist laut der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen der Umstand, dass man sich gerne einen Überblick darüber verschaffen möchte, wie die Unternehmen die zweijährige Übergangszeit bis zur Geltung der DSGVO genutzt haben. Es ist wahrscheinlich, dass auch weitere Aufsichtsbehörden zu einer solchen Maßnahme greifen werden.

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Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

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