DE | EN | RU

info@winheller.com+49 (0)69 76 75 77 80 Mo. - Fr. von 8 bis 20 Uhr, Sa. von 8 bis 17 Uhr
Persönliche Termine nach Vereinbarung

Arbeitsverträge im Profifußball dürfen befristet werden

Der Schutz von Arbeitnehmern spielt im deutschen Arbeitsrecht traditionell eine wichtige Rolle. Teil dieses Schutzes ist es, die Befristung von Arbeitsverträgen zur Ausnahme zu machen und so grundsätzlich dauerhafte Arbeitsplätze zu schaffen. Eine Befristung kann jedoch durchaus sinnvoll sein und ist etwa dann zulässig, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Das Arbeitsgericht (ArbG) Köln musste nun entscheiden, ob ein solcher Grund bei bezahlten Fußballspielern im Regionalligabetrieb vorliegen kann.

Eigenart des Profifußballs als sachlicher Grund

Geklagt hatte ein Fußballspieler, der seit Anfang 2014 beim Regionalligisten Viktoria Köln angestellt war. Sein Arbeitsvertrag wurde bis Mitte 2017 befristet, was der Kicker nicht hinnehmen wollte. Der Verein begründete die Befristung hingegen mit der „Eigenart der Arbeitsleistung“ im Profifußball. In dem Fall eines Bundesligavereins hatte schließlich auch das Landesarbeitsgericht (LAG) Mainz erst ein Jahr zuvor einen solchen sachlichen Grund aufgrund der Besonderheiten des Rechtsverhältnisses zwischen dem Verein und dem Lizenzspieler erkannt. Gleiche Erwägungen müssten auch für den niedriger bezahlten Regionalsport gelten.

Befristung kann auch Arbeitnehmer schützen

Und in der Tat folgte das ArbG Köln der Argumentation des Vereins und des LAG Mainz und stellte in Hinblick auf die Eigenart der Arbeitsleistung insbesondere auf das Verhältnis von Spitzenleistung und Spitzengehalt ab. Diese unterscheiden sich, so das Gericht, drastisch von denen eines durchschnittlichen Arbeitnehmers und könnten daher eine sachliche Befristung rechtfertigen. Hinzu komme, dass der Spieler gerade durch die Befristung auch einen verstärkten Kündigungsschutz genieße. Befristete Arbeitsverträge können nämlich nur aus wichtigem Grund gekündigt werden, nicht jedoch bei bloßem Absinken der Leistungsfähigkeit. Insoweit werde der Leistungssportler im Fall von Formschwankungen arbeitsrechtlich geschützt und könne nicht einfach entlassen werden.

BAG bestätigt Befristung im Profifußball

Das vom ArbG Köln herangezogene Urteil des LAG Rheinland-Pfalz ist am 16.01.2018 durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) bestätigt worden. Die bislang nur als Pressemitteilung veröffentlichte Entscheidung des BAG sieht ein berechtigtes Interesse für die Sachgrundbefristung in dem Umstand, dass der Lizenzspieler sportliche Höchstleistungen im Zusammenspiel mit der Mannschaft meist nur für eine begrenzte Zeit erbringen könne.

Ob die Entscheidung nur für den Spitzenfußballsport in der Bundesliga oder auch für den Profisport im Regionalbereich maßgeblich sein wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Jedoch ist zu erwarten, dass das LAG Köln im Berufungsverfahren des Regionalspielers (Az. 11 Sa 991/17) die Grundsätze der Entscheidung des BAG heranziehen wird und eine Befristung für zulässig erachten wird.

Bei weiteren Fragen zur Befristung von Arbeitsverträgen stehen Ihnen unsere erfahrenen Anwälte für Arbeitsrecht gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

ArbG Köln, Urteil vom 19.10.2017, Az. 11 Ca 4400/17
BAG, Urteil vom 16.01.2018, Az. 7 AZR 312/16

Weiterlesen:
Befristung von Profispielerverträgen zulässig
Was Arbeitgeber bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen beachten sollten

Ellen Pusch

Rechtsanwältin Ellen Pusch hat sich am Standort München auf das Arbeitsrecht und als zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV) auf das Erbrecht spezialisiert. Sie gestaltet und optimiert Arbeits-, Aufhebungs- und Abwicklungsverträge und begleitet Umstrukturierungsvorhaben und M&A-Transaktionen (Betriebsübergänge).

>> Zum Profil

Ihre Karriere bei WINHELLER

Nächster Karriereschritt geplant? Unsere mittelständische Kanzlei bietet ein vielfältiges Aufgaben- und Beratungsspektrum an vier deutschen Standorten. Wir freuen uns auf engagierte neue Kollegen!

>> Zu unseren aktuellen Stellenangeboten

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

WINHELLER-Blog via Newsletter

Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter und erhalten Sie regelmäßig die wichtigsten Beiträge aus dem Wirtschafts- und/oder Gemeinnützigkeitsrecht bequem per E-Mail. Wählen Sie einfach Ihren Wunschnewsletter aus. (Pflichtfelder sind mit * markiert).

German Business Law News (4x jährlich)
Nonprofitrecht aktuell (1x im Monat)
Ich möchte den oder die ausgewählten Newsletter abonnieren und erteile zu diesem Zwecke meine Einwilligung in die Verarbeitung meiner oben angegebenen Daten durch WINHELLER. Die „Hinweise zur Datenverarbeitung im Rahmen des Newsletter-Abonnements“ habe ich gelesen.
Mir ist bekannt, dass ich meine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Betätigung des Abmeldebuttons innerhalb des Newsletters widerrufen kann. *