Für Arbeitgeber ist es oft wünschenswert, dass Arbeitnehmer auch sonntags arbeiten. Doch ist das auch gesetzlich erlaubt? Zum Schutz der Arbeitnehmer und auch zum Schutz der Familie sieht das Gesetz vor, dass an Sonntagen (und allgemeinen Feiertagen) nicht gearbeitet werden darf.
Das Arbeitszeitgesetz statuiert daher ein Verbot für Arbeitgeber, ihre Arbeitnehmer an Sonntagen und allgemeinen Feiertagen arbeiten zu lassen. Als Sonntag zählt dabei die Zeit am Sonntag von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr.
Wann ist Sonntagsarbeit ausnahmsweise erlaubt?
Nur ausnahmsweise ist das Arbeiten sonntags erlaubt. Dies setzt jedoch voraus, dass das Arbeiten auch an einem Sonntag notwendig ist, also nicht an einem Werktag erledigt werden kann. Beispielsweise ist dies der Fall in Krankenhäusern sowie bei Not- und Rettungsdiensten. Aber auch im Bereich von Sport und Kultur kommen Ausnahmen in Betracht.
Wichtig ist jedoch, dass mindestens 15 Sonntage im Jahr pro Arbeitnehmer frei bleiben. Außerdem muss für die Sonntagsarbeit jeweils ein Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen gewährt werden.
Geld- und Freiheitsstrafen bei Verstoß gegen Sonntagsarbeitsverbot
Insgesamt ist bei der Anordnung bzw. Vereinbarung von Sonntagsarbeit allerdings zur Vorsicht zu raten. Nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine entsprechende Ausnahme vorliegen, ist Sonntagsarbeit zulässig.
Unbedingt zu beachten ist, dass sich das Verbot primär an den Arbeitgeber richtet. Sollte der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer entgegen dem Gesetz an Sonntagen arbeiten lassen und liegt keine zulässige Ausnahme vor, drohen empfindliche, von der Schwere des Verstoßes abhängige, Geldstrafen bis zu 30.000 Euro oder sogar Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Es besteht die Möglichkeit, dass sich der Arbeitgeber von einer Behörde bestätigen lässt, dass eine entsprechende Ausnahme vorliegt und somit Sonntagsarbeit erlaubt ist. Dadurch wird das Risiko hinsichtlich der Geldstrafen und auch Freiheitsstrafen vermieden.
WINHELLER berät Arbeitgeber zu Sonntagsarbeit
Bei Fragen auch im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonntagen hilft WINHELLER Ihnen gerne weiter.
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