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Unlauterer Wettbewerb: Apotheker dürfen bestimmte Medikamente über Amazon vertreiben

Apotheker dürfen bestimmte Medikamente über Amazon verkaufen.

Apotheker dürfen bestimmte Medikamente über Amazon verkaufen.

Lang wurde darüber debattiert, ob rezeptfreie, aber apothekenpflichtige Medikamente über Amazon verkauft werden dürfen. Das Landgericht (LG) Marburg hat nun im Januar 2019 entschieden, dass der Verkauf von rezeptfreien, apothekenpflichtigen Medikamenten über die Internethandelsplattform Amazon für Apotheker keine unlautere geschäftliche Handlung im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) darstellt.

Ein Apotheker aus München klagte gegen seinen Kollegen aus dem Oberharz, weil dieser unter dem Namen seiner Apotheke rezeptfreie, apothekenpflichtige Medikamente als Marktplatz-Verkäufer über die Handelsplattform Amazon.de anbot.

Gericht legt fest: Vertrieb rezeptfreier, apothekenpflichtiger Medikamente ist zulässig

Das LG Marburg sah in diesem Vertriebsweg des Apothekers keinen Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften und wies die Klage ab. In seiner Begründung stützte sich das Gericht auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2012, wonach der Internetversandhandel mit rezeptfreien Medikamenten grundsätzlich erlaubt sein soll. Das LG Marburg entschied, wenn „Internetapotheken“ grundsätzlich erlaubt seien, dann dürfe ein Apotheker auch den Vertriebsweg über eine Handelsplattform wie Amazon wählen.

Die Handelsplattform vermittle lediglich den Zugang zum Angebot des Beklagten und sei nicht an der pharmazeutischen Tätigkeit beteiligt. Entscheidend sei zudem, dass der Versand der Medikamente nicht über Amazon, sondern über die Apotheke selbst erfolge und der Apotheker die behördliche Erlaubnis zum Versand von Medikamenten besitze.

Amazon-Kundenbewertungen sind keine unzulässige Medikamentenwerbung

Zudem stellte das Gericht fest, dass sich aus den Amazon-Kundenbewertungen der Apotheke des Beklagten kein Verstoß gegen Vorschriften zur Medikamentenwerbung herleiten lasse. Jeder Nutzer der Internethandelsplattform Amazon könne direkt erkennen, dass es sich bei den Bewertungen auf dem Verkäuferprofil des Apothekers nicht um Werbung und Bewertungen der Apotheke selbst handle, sondern vielmehr ein Meinungsbild der Verbraucher.

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Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

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