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Airbnb-Vermietern droht Strafe wegen Steuerhinterziehung!

Finanzamt hat Auskunftsersuchen an Irland gestellt

Die Vermietung von privatem Wohnraum über Plattformen wie Airbnb ist Eigentümern und Kommunen schon seit längerem ein Dorn im Auge. Nun schalten sich auch die deutschen Finanzbehörden ein.
Wie aus Pressemitteilungen bekannt wurde, hat das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ein Auskunftsersuchen an Irland gestellt, wo das Unterkunftsvermittlungsportal seinen Europa-Sitz hat. Die Finanzverwaltung möchte so an die Nutzerdaten sowie die Höhe der Einkünfte aus Vermietungen über die Airbnb-Plattform gelangen.

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung steuerpflichtig

Grundsätzlich sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nämlich einkommensteuerpflichtig. Aber auch besondere Steuern, wie Übernachtungsteuer, Kulturförderabgabe, Tourismustaxe oder Beherbergungsteuer müssen abgeführt werden. Ebenso kann Gewerbesteuer anfallen, wenn auch eher selten. Gleiches gilt für die Umsatzsteuer.

Nichtangabe der Einkünfte stellt Steuerhinterziehung dar!

Die Nichtangabe dieser Einkünfte gegenüber dem Finanzamt stellt grundsätzlich eine Steuerhinterziehung dar. Steuerhinterziehung ist mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht. In besonders schweren Fällen ist eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren möglich.

Finanzämter greifen durch

Vermieter sollten die Nichtangabe von Einkünften aus Vermietung nicht auf die leichte Schulter nehmen. Schon alleine bei einem hinterzogenen Betrag von 1.000 Euro kann ein ganzer Monatslohn als Strafe fällig werden. Darüber hinaus ist die Grenze zur Vorstrafe bei Steuerhinterziehung schnell erreicht.

Nebenfolgen einer Vorstrafe können erheblich sein

Abgesehen von einem Waffenschein, der dann in Gefahr ist – was besonders für Jäger misslich ist –, steht auch die bestehende oder zukünftige Bestellung als Geschäftsführer einer GmbH oder AG auf dem Spiel. Auch Gewerbetreibende gelten dann nicht mehr als „zuverlässig“, was existenzbedrohend sein kann. Ein zusätzliches disziplinarrechtliches Vorgehen ist gerade bei Beamten nicht selten.

Eine Selbstanzeige kann helfen

Kommt man der Tatentdeckung zuvor und legt seine Einkünfte vollständig dem Finanzamt offen, so geht man straffrei aus. Bei der Erstellung einer Selbstanzeige sind jedoch viele Details zu beachten. Daher sollte sofort ein Rechtsanwalt, der sich auf Selbstanzeigen spezialisiert hat, konsultiert werden, um die Möglichkeit der Strafbefreiung noch rechtzeitig nutzen zu können.

Airnbnb: Tatentdeckung droht

Bezüglich Airnbnb gibt es Stimmen in der juristischen Literatur, die bereits von einer Tatendeckung ausgehen, sobald die irischen Behörden Kenntnis von den Vermietungen erlangen. Sollte sich diese Rechtsauffassung durchsetzen, so wäre der Tatentdeckungszeitpunkt sehr früh. Betroffene sollten daher sofort handeln. Wir halten diese Rechtsauffassung für unzutreffend, jedoch sollten Betroffene keine unnötige Gefahr eingehen.

Andere Vermietungsplattformen dürften folgen

Auch bezüglich anderer Plattformen dürfte es zu ähnlichen Anfragen kommen. Möglicherweise hat die Finanzverwaltung solche Anfragen auch schon gestellt. Zu einer Veröffentlichung dieser Maßnahme sind die Behörden nicht verpflichtet.

Weiterlesen:
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Wie funktioniert eine Selbstanzeige?

Johannes Fein

Rechtsanwalt Johannes Fein ist im Steuerrecht, im Gemeinnützigkeitsrecht und im Sportrecht tätig. Er berät und vertritt gemeinnützige Vereine und Verbände, Wirtschafts- und Berufsverbände, gemeinnützige GmbHs und Genossenschaften sowie Stiftungen und sonstige Nonprofit-Organisationen.

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