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AfD-Spendenaffäre: Sind Parteispenden immer problematisch?

Problemfeld Parteispenden aus dem Nicht-EU-Ausland

Problemfeld Parteispenden aus dem Nicht-EU-Ausland

Die AfD sieht einer Spendenaffäre entgegen: Der Kreisverband Bodensee soll Gelder aus dem Ausland erhalten und nicht ordnungsgemäß gemeldet haben. Aber was unterscheidet eigentlich Parteispenden von sonstigen Spenden? Müssen NPOs ebenfalls erhaltene Gelder ab einer gewissen Höhe irgendwo melden?

AfD Kreisverband erhielt Spenden von Schweizer Unternehmen

Der Kreisverband Bodensee der „Alternative für Deutschland“ (AfD) soll Medienberichten zu Folge Gelder aus dem Ausland erhalten haben. Laut verschiedenen Pressemeldungen soll unter anderem der Geschäftsführer eines schweizerischen Unternehmen treuhänderisch für einen Freund Geld an die Partei überwiesen haben. Ob dies nun stimmt oder nicht, das Parteiengesetz macht strikte Vorgaben. So dürfen Parteispenden über 1.000 Euro aus Nicht-EU-Staaten nur angenommen werden, wenn sie von einem deutschen Staatsbürger stammen. Zudem müssen Spenden ab einer Höhe von 50.000 Euro stets der Bundestagsverwaltung gemeldet werden.

Warum wird daraus gleich eine Affäre?

Die Parteienfinanzierung ist in Deutschland klar geregelt, denn es soll die Chancengleichheit aller Parteien sichergestellt und somit letztlich die Demokratie gewahrt werden. In der Vergangenheit war die Spendenpraxis von politischen Parteien aufgrund verschiedener Vorfälle schon öfter Gegenstand der Berichterstattung gewesen. Auch in diesem Fall wird intensiv über mögliche Gesetzesverstöße berichtet, weil die Vorsitzende der Bundestagsfraktion der AfD, Alice Weidel, sowohl aus dem betroffenen Kreisverband als auch gebürtig aus der Schweiz stammt. Das Geld soll zudem von einem Pharmaunternehmen überwiesen worden sein, wobei die Mittel aber eigentlich von einem anonymen Spender stammen und nur treuhänderisch weitergeleitet worden sein sollen.

Können auch Nonprofit-Organisationen von Spendenaffären betroffen sein?

Gemeinnützige NPOs unterliegen nicht dem Parteiengesetz, sodass keine Pflicht zur Offenlegung von Spenden besteht. Angesichts der möglichen Einflussnahme durch ausländische Geldgeber wird derzeit jedoch diskutiert, eine solche Transparenzpflicht, die es in anderen Ländern bereits gibt, zumindest für Zuwendungen von außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes einzuführen. Probleme im Zusammenhang mit Spenden drohen aber dann, wenn NPOs die Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts nicht beachten und sich zu stark politisch betätigen.

Gemeinnützige NPOs dürfen sich nicht (zu sehr) politisch betätigen!

Im Vergleich zu politischen Parteien profitieren gemeinnützige NPOs nicht nur von der fehlenden Offenlegungspflicht. Um eine monetäre Stärkung einzelner Parteien durch finanzstarke Anhänger zu verhindern, gelten für Parteispenden niedrigere Höchstbeträge für die steuerliche Abzugsfähigkeit, als es bei Spenden an gemeinnützige NPOs der Fall ist.

Diese Privilegierung hat aber einen Preis: gemeinnützige NPOs müssen eine zu starke politische Betätigung vermeiden, sonst droht Ärger mit dem Finanzamt. Dies gilt zumindest für sog. Parteipolitik, also etwa politische Aufklärungsmaßnahmen zugunsten einer bestimmten Partei. Da jedem öffentlichen Interesse ein politischer Kern innewohnt, ist die Abgrenzung zwischen zulässiger gemeinnütziger Tätigkeit und unzulässiger politischer Einflussnahme grenzwertig (vgl. zuletzt etwa den Fall von BUND). Nonprofit-Organisationen sollten hier Vorsicht walten lassen, um nicht ihren Status der Gemeinnützigkeit zu riskieren!

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Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

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