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Abgeltungssteuer und Reform des Gemeinnützigkeitsrechts

Das Bundesfinanzministerium scheint bestrebt, die Probleme vermögender Spender in Bezug auf die Einführung der Abgeltungssteuer zu lösen.

Wir haben von intensiven Bemühungen des Bundesfinanzministeriums erfahren, die schon jetzt absehbaren Probleme für Spender und Stifter bei der Einführung der Abgeltungssteuer ab 01.01.2009 lösen zu wollen.

Spendern und Stiftern, die – wie häufig – hohe Kapitaleinkünfte erzielen, könnten aufgrund der (nach derzeitigem Stand) ab 2009 geltenden Abgeltungssteuer steuerliche Anreize zum Spenden und Stiften genommen werden. Denn die Konzeptionierung der Abgeltungssteuer als Quellensteuer sieht vor, dass Kapitaleinkünfte einheitlich an der Quelle einbehalten werden. Steuervorteile in Form des Sonderausgabenabzugs ließen sich dann nicht mehr verwirklichen. Als Ausweg bliebe nur der Verzicht auf die Abgeltungswirkung und eine Versteuerung nach dem persönlichen Einkommenssteuersatz – regelmäßig verbunden mit erheblichen steuerlichen Nachteilen.

Die Planungen des BMF zur Entschärfung der Problematik lassen nun hoffen, dass bis Ende dieses Jahres ein Ausweg – möglicherweise sogar gesetzgeberischer Art – gefunden wird.

Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

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