Winheller Rechtsanwälte beraten inländische und
ausländische mittelständische Unternehmen, gemeinnützige
Organisationen, vermögende Privatpersonen, Künstler
und Sportler zu allen Fragestellungen, die sich im deutschen
und internationalen Wirtschaftsrecht stellen. Wir unterstützen
unsere Mandanten insbesondere in gesellschaftsrechtlichen,
arbeitsrechtlichen, steuerrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen
und allgemeinen zivilrechtlichen Fragen sowie im gewerblichen
Rechtsschutz. Unsere Mandanten kommen überwiegend aus
der Medien-, Internet-, Entertainment- und Sportbranche sowie
aus dem gemeinnützigen Sektor. Viele unserer Mandanten
sitzen im Ausland - schwerpunktmäßig, aber nicht
ausschließlich, in den USA und Russland.
Unseren
ausländischen Mandanten sind wir dabei behilflich, in
Europa und speziell in Deutschland Fuß zu fassen und
ihre Produkte und Dienstleistungen erfolgreich zu vermarkten.
Umgekehrt unterstützen wir unsere deutsche Mandantschaft
bei ihrer internationalen Expansion. Die
weltweite Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen -
verstärkt auch über das Internet - veranlasst mehr
und mehr inländische Unternehmen, sich ausländischen
Märkten zu öffnen. Vor
allem der gesellschaftsrechtlich, haftungsrechtlich und steuerlich
optimierte Eintritt in den US-Markt stößt bei vielen
deutschen Mittelständlern auf großes Interesse.
Wir unterstützen sie gerne dabei und übernehmen
sowohl die Gründung Ihrer Unternehmungen in den USA als
auch die visarechtliche Abwicklung. Mehr und mehr Unternehmen
erschließen sich heutzutage auch den russischen Markt.
Auch insoweit unterstützen wir Sie mit Hilfe unserer
Kooperationspartner gerne. Bei Interesse an einem Markteintritt
in China oder Indien können wir Ihnen kompetente Kanzleien
vor Ort benennen.
Häufig
viel zu spät erkennen deutsche Staatsbürger, die
in die USA auswandern oder sich vorübergehend in den
USA aufhalten wollen, die Komplexität des US-amerikanischen
Visumsrechts. Viele Visumsanfragen scheitern mangels sorgfältiger
Vorbereitung. Eine Vielzahl verschiedener Visaarten erschwert
den Überblick über die Materie. Viele Probleme stecken
außerdem im Detail des Antragsverfahrens, wenn es darum
geht, den aufgeworfenen Fragen mit konkreten Antworten so
zu begegnen, dass sich möglichst keine Rückfragen
stellen und den Anforderungen des US-Visumrechts dennoch Genüge
getan wird.
Wir zeigen Ihnen gerne auf, welche Visumskategorie für
Sie am geeignetsten ist und vertreten Sie im gesamten Visums-Antragsverfahren.
Neben unserer Erfahrung im US-Visumsrecht kommt uns zugute,
dass das größte amerikanische Konsulat seinen Sitz
in Frankfurt am Main unweit unseres Hauptsitzes hat. Für
bestimmte Visumsarten ist das Frankfurter Generalkonsulat
die erste und einzige Anlaufstelle in Deutschland.
- die Gründung von Unternehmen, insbesondere in Deutschland,
USA und Russland, sowie alle damit im Zusammenhang stehende
visarechtliche Fragestellungen,
- die Wahl der richtigen Rechtsform (GmbH, AG, Ltd., OHG,
KG, GbR, PartG, LLC, Corporation, LP, LLP, OOO, AO, OAO, etc.),
- die Wahl des richtigen Standorts (z.B. die Wahl des richtigen
Einzelstaates in den USA unter steuerlichen Gesichtspunkten),
- die Klärung steuerlicher Fragen, die mit einer Unternehmensgründung
und -führung im Zusammenhang stehen, sowie die Optimierung
steuerlicher Sachverhalte,
- die Beantwortung von Fragen zu Doppelbesteuerungsabkommen
zwischen Deutschland und ausländischen Staaten,
- die Klärung internationaler
erbschaftssteuerlicher und schenkungssteuerlicher Fragen,
- Fälle, in denen US-Privatpersonen
oder US-Unternehmen für gemeinnützige Zwecke in
Deutschland spenden und gleichzeitig den steuerlichen Spendenabzug
nach US-Recht geltend machen möchten (so genanntes "international
grantmaking"),
- arbeitsrechtliche Fragestellungen,
- der Kauf oder Verkauf von Unternehmen sowie der Erwerb von
Unternehmensbeteiligungn in Deutschland,
- die Ausarbeitung allgemeiner Geschäftsbedingungen und
individueller Verträge,
- die rechtliche Auseinandersetzung mit Kunden, Lieferanten,
Mitarbeitern und Konkurrenten,
- die rechtliche Überprüfung von Unternehmenswebseiten
auf mögliche kostenträchtige Fehler,
- die rechtliche Gestaltung der Vermarktung Ihrer Produkte
oder Ihrer künstlerischen oder sportlichen Leistungen,
- wettbewerbs-, urheber-, lizenz- und markenrechtliche Fragestellungen
und
- alle sonstigen Rechtsprobleme, die sich im Wirtschaftsleben
eines Unternehmens typischerweise stellen.
Mit Hilfe unserer internationalen Kooperationspartner (Anwälte,
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, etc.) bieten wir Ihnen
unsere Dienstleistungen im internationalen Wirtschaftsrecht
auch in Fällen mit Auslandsbezug an. Die Schwerpunkte
unserer internationalen Beratungsleistungen liegen an den
Schnittstellen zwischen dem deutschem Recht und dem Recht
der USA und Russlands.