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Beratung in- und ausländischer Mandanten im Wirtschaftsrecht
Winheller Rechtsanwälte beraten inländische und ausländische Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, vermögende Privatpersonen, Künstler und Sportler zu allen Fragestellungen, die sich im deutschen und internationalen Wirtschaftsrecht stellen. Wir unterstützen unsere Mandanten insbesondere in gesellschaftsrechtlichen, arbeitsrechtlichen, steuerrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen und allgemeinen zivilrechtlichen Fragen sowie im gewerblichen Rechtsschutz. Unsere Mandanten kommen überwiegend aus der Medien-, Internet-, Entertainment- und Sportbranche sowie aus dem gemeinnützigen Sektor. Viele unserer Mandanten sitzen im Ausland - schwerpunktmäßig, aber nicht ausschließlich, in den USA, China, Russland und Indien.

Eintritt in fremde Märkte: USA, China, Russland & Indien
Unseren ausländischen Mandanten sind wir dabei behilflich, in Europa und speziell in Deutschland Fuß zu fassen und ihre Produkte und Dienstleistungen erfolgreich zu vermarkten. Umgekehrt unterstützen wir unsere deutsche Mandantschaft bei ihrer internationalen Expansion. Die weltweite Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen - verstärkt auch über das Internet - veranlasst mehr und mehr inländische Unternehmen, sich ausländischen Märkten zu öffnen. Vor allem der gesellschaftsrechtlich, haftungsrechtlich und steuerlich optimierte Eintritt in den US-Markt stößt bei vielen deutschen Mittelständlern auf großes Interesse. Wir unterstützen sie gerne dabei und übernehmen sowohl die Gründung Ihrer Unternehmungen in den USA als auch die visarechtliche Abwicklung. Mehr und mehr Unternehmen erschließen sich heutzutage auch den russischen und den chinesischen Markt. Auch insoweit unterstützen wir Sie mit Hilfe unserer Kooperationspartner gerne. Gleiches gilt bei Interesse an einem Markteintritt in Indien.

Typische Beratungsfelder der Kanzlei im internationalen Wirtschaftrecht
- die Gründung von Unternehmen, insbesondere in Deutschland, USA, China, Russland und Indien, sowie alle damit im Zusammenhang stehende visarechtliche Fragestellungen,
- die Wahl der richtigen Rechtsform,
- die Wahl des richtigen Standorts (z.B. die Wahl des richtigen Einzelstaates in den USA unter steuerlichen Gesichtspunkten),
- die Klärung steuerlicher Fragen, die mit einer Unternehmensgründung und -führung im Zusammenhang stehen, sowie die Optimierung steuerlicher Sachverhalte,
- die Beantwortung von Fragen zu Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und ausländischen Staaten,
-
die Klärung internationaler erbschaftssteuerlicher und schenkungssteuerlicher Fragen,
- arbeitsrechtliche Fragestellungen,
- der Kauf oder Verkauf von Unternehmen sowie der Erwerb von Unternehmensbeteiligungn in Deutschland,
- die Ausarbeitung allgemeiner Geschäftsbedingungen und individueller Verträge,
- die rechtliche Auseinandersetzung mit Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern und Konkurrenten,
- die rechtliche Gestaltung der Vermarktung Ihrer Produkte oder Ihrer künstlerischen oder sportlichen Leistungen,
- wettbewerbs-, urheber-, lizenz- und markenrechtliche Fragestellungen und
- alle sonstigen Rechtsprobleme, die sich im Wirtschaftsleben eines Unternehmens typischerweise stellen.


Internationale Kooperationen
Mit Hilfe unserer internationalen Kooperationspartner bieten wir unsere Dienstleistungen im internationalen Wirtschaftsrecht in Bezug auf eine Vielzahl ausländischer Rechtsordnungen an. In nahezu jedem strategisch wichtigen Land unterhalten wir gute Beziehungen zu Kollegen, die für die Beratung im ausländischen Recht Gewehr bei Fuß stehen. Die Schwerpunkte unserer internationalen Beratungsleistungen liegen an den Schnittstellen zwischen dem deutschem Recht und dem Recht der USA, Chinas, Russlands und Indiens.


Honorare
© RA Stefan Winheller. Alle Rechte vorbehalten.