Winheller Rechtsanwälte beraten inländische und
ausländische Unternehmen, gemeinnützige Organisationen,
vermögende Privatpersonen, Künstler und Sportler
zu allen Fragestellungen, die sich im deutschen und internationalen
Wirtschaftsrecht stellen. Wir unterstützen unsere Mandanten
insbesondere in gesellschaftsrechtlichen, arbeitsrechtlichen,
steuerrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen und allgemeinen
zivilrechtlichen Fragen sowie im gewerblichen Rechtsschutz.
Unsere Mandanten kommen überwiegend aus der Medien-,
Internet-, Entertainment- und Sportbranche sowie aus dem gemeinnützigen
Sektor. Viele unserer Mandanten sitzen im Ausland - schwerpunktmäßig,
aber nicht ausschließlich, in den USA, China, Russland
und Indien.
Unseren
ausländischen Mandanten sind wir dabei behilflich, in
Europa und speziell in Deutschland Fuß zu fassen und
ihre Produkte und Dienstleistungen erfolgreich zu vermarkten.
Umgekehrt unterstützen wir unsere deutsche Mandantschaft
bei ihrer internationalen Expansion. Die
weltweite Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen -
verstärkt auch über das Internet - veranlasst mehr
und mehr inländische Unternehmen, sich ausländischen
Märkten zu öffnen. Vor
allem der gesellschaftsrechtlich, haftungsrechtlich und steuerlich
optimierte Eintritt in den US-Markt stößt bei vielen
deutschen Mittelständlern auf großes Interesse.
Wir unterstützen sie gerne dabei und übernehmen
sowohl die Gründung Ihrer Unternehmungen in den USA als
auch die visarechtliche Abwicklung. Mehr und mehr Unternehmen
erschließen sich heutzutage auch den russischen und
den chinesischen Markt. Auch insoweit unterstützen wir
Sie mit Hilfe unserer Kooperationspartner gerne. Gleiches
gilt bei Interesse an einem Markteintritt in Indien.
- die Gründung von Unternehmen, insbesondere in Deutschland,
USA, China, Russland und Indien, sowie alle damit im Zusammenhang
stehende visarechtliche Fragestellungen,
- die Wahl der richtigen Rechtsform,
- die Wahl des richtigen Standorts (z.B. die Wahl des richtigen
Einzelstaates in den USA unter steuerlichen Gesichtspunkten),
- die Klärung steuerlicher Fragen, die mit einer Unternehmensgründung
und -führung im Zusammenhang stehen, sowie die Optimierung
steuerlicher Sachverhalte,
- die Beantwortung von Fragen zu Doppelbesteuerungsabkommen
zwischen Deutschland und ausländischen Staaten,
- die Klärung internationaler
erbschaftssteuerlicher und schenkungssteuerlicher Fragen,
- arbeitsrechtliche Fragestellungen,
- der Kauf oder Verkauf von Unternehmen sowie der Erwerb von
Unternehmensbeteiligungn in Deutschland,
- die Ausarbeitung allgemeiner Geschäftsbedingungen und
individueller Verträge,
- die rechtliche Auseinandersetzung mit Kunden, Lieferanten,
Mitarbeitern und Konkurrenten,
- die rechtliche Gestaltung der Vermarktung Ihrer Produkte
oder Ihrer künstlerischen oder sportlichen Leistungen,
- wettbewerbs-, urheber-, lizenz- und markenrechtliche Fragestellungen
und
- alle sonstigen Rechtsprobleme, die sich im Wirtschaftsleben
eines Unternehmens typischerweise stellen.
Mit Hilfe unserer internationalen
Kooperationspartner bieten wir unsere Dienstleistungen
im internationalen Wirtschaftsrecht in Bezug auf eine Vielzahl
ausländischer Rechtsordnungen an. In nahezu jedem strategisch
wichtigen Land unterhalten wir gute Beziehungen zu Kollegen,
die für die Beratung im ausländischen Recht Gewehr
bei Fuß stehen. Die Schwerpunkte unserer internationalen
Beratungsleistungen liegen an den Schnittstellen zwischen
dem deutschem Recht und dem Recht der USA, Chinas, Russlands
und Indiens.