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Stiftungsrecht: Unabhängige Stiftungsberatung
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Flyer Stiftungsrecht
  Unabhängige, ergebnisoffene und loyale Stiftungsberatung
Der Stiftungsboom in Deutschland ist ungebrochen. Jedes Jahr werden hierzulande mehrere hundert neue rechtsfähige Stiftungen gegründet. Immer mehr Menschen beziehen eine Stiftungsgründung in ihre Überlegungen ein, wenn es um die Frage geht, was mit dem während des Berufs- oder Unternehmerlebens angesammelten Vermögen letztendlich geschehen soll. Die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts und Stiftungsrechts im Jahr 2007 hat diesen positiven Trend durch erhöhte steuerliche Anreize weiter verstärkt. Einher geht der Stiftungsboom mit einer zunehmenden Nachfrage nach qualifizierter Expertise im Stiftungsrecht.

Winheller Rechtsanwalte sind Ihre kompetenten, loyalen und unabhängigen Berater im Stiftungsrecht und begleiten Sie gerne bei Ihrem Stiftungsvorhaben. Wir sind allein Ihren Interessen verpflichtet. Dies unterscheidet uns von sonstigen Stiftungsdienstleistern, wie Banken oder Vermögensverwaltern, die an der gut dotierten Verwaltung des Stiftungsvermögens verdienen und Ihnen daher im Zweifel eher zur Gründung einer Stiftung raten werden als hiervon abzuraten. Uns ist es gleich, ob Sie eine Stiftung gründen oder nicht. Allein entscheidend ist, ob eine Stiftungsgründung in Ihrer persönlichen Lebenssituation sinnvoll ist und Ihren Zielen und Wünschen gerecht wird. Wir schauen über den Tellerrand und "können mehr als Stiftungen". Gerne finden wir auch Alternativen zur Stiftung und zeigen Ihnen Ihre rechtlichen und steuerlichen Möglichkeiten auf.

Kompetente Beratung im Stiftungsrecht

Winheller Rechtsanwälte sind auf die Beratung im Stiftungsrecht spezialisiert. Wir prüfen, ob eine Stiftungsgründung für Sie sinnvollerweise in Betracht kommt und stimmen die zu gründende Stiftung auf Ihre persönliche Lebenssituation und die Ihrer Angehörigen ab. Im Fall der Gründung einer ausländischen Stiftung arbeiten wir eng mit unseren ausländischen Kollegen zusammen.

Beratung im Stiftungsrecht ist so individuell wie Ihre persönliche Lebenssituation. Winheller Rechtsanwälte unterstützen Sie kompetent in allen Fragen, die im Zusammenhang mit dem Thema Stiftung aufkommen.

Wir helfen Ihnen insbesondere bei:
- der Entscheidung, ob die Gründung einer Stiftung für Sie eine sinnvolle Alternative zu anderen Gestaltungsüberlegungen darstellt,
- der Gründung Ihrer Stiftung (gemeinnützige Stiftung, Familienstiftung, Unternehmensstiftung, Treuhandstiftung, Mischformen, etc.),
- der Wahl des geeigneten Sitzes (Bundesland, Deutschland oder Ausland) Ihrer Stiftung,
- Fragen zum Stiftungsrecht und zur Stiftungsaufsicht der Bundesländer,
- der Nutzung aller steuerlichen Vorteile einer Stiftungsgründung mit Blick auf Ertragssteuer, Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer,
- allen sonstigen steuerlichen Besonderheiten im Zusammenhang mit einer Stiftung (z.B. Thema Erbersatzsteuer, Abgeltungssteuer, Steuerpflicht der Ausschüttungen, Steuerpflicht wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe, ermäßigter Umsatzsteuersatz, etc.),
- der Wahl der richtigen Strategien zur Verringerung oder Vermeidung der so genannten Erbersatzsteuer,
- der Frage, inwieweit sich eine Stiftung als Vehikel für eine Unternehmensnachfolge eignet,
- Fragen zum Thema Fundraising und Zustiftungen,
- allen gemeinnützigkeitsrechtlichen und steuerlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Geschäftsführung Ihrer Stiftung stellen sowie
- der Wahl einer ertragbringenden und dennoch stiftungsrechtlich zulässigen Vermögensanlage sowie der Verwaltung und dem Schutz des Stiftungsvermögens.

Buchführung, Steuerberatung und Fundraising
Wir verstehen uns als Rundumberater für Stiftungen. Über die rechtliche und steuerliche Beratung hinaus bieten wir Ihnen direkt oder über mit uns kooperierende Experten weitere Dienstleistungen an. Unsere Steuerberater helfen Ihnen bspw. gerne bei der gemeinnützigkeitsrechtlich einwandfreien Buchführung, der Erstellung von Jahresabschlüssen und Mittelverwendungsrechnungen. In finanzieller Hinsicht verweisen wir Sie gerne an Fundraisingspezialisten, die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen, wenn es um das Thema Einwerben von Spenden und sonstigen Drittmitteln für Ihre Stiftung geht.
Honorare
© RA Stefan Winheller. Alle Rechte vorbehalten.