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Das Sportrecht ist das Recht der Sportler und
der mit ihnen in enger Verbindung stehenden Personen. Das
Sportrecht ist eine klassische Querschnittsmaterie und verlangt
nach Kenntnissen in zahlreichen verschiedenen Rechtsgebieten,
wie dem Vereins- und Verbandsrecht, dem Urheberrecht und Markenrecht,
dem allgemeinen Vertragsrecht, dem Arbeitsrecht und dem Steuerrecht,
um nur einige zu nennen. Als Experten in all diesen für
das Sportrecht relevanten Rechtsgebieten bieten Ihnen Winheller
Rechtsanwälte die gewohnt sichere und umfassende Beratung,
die Sie als Sportler, Funktionär, Trainer, Manager oder
Berater benötigen.
Winheller Rechtsanwälte beraten aktive Profisportler,
Trainer, Manager, Berater und Funktionäre in allen Fragen,
die mit dem Profisport in Zusammenhang stehen. Den genannten
Personengruppen stellen sich häufig komplexe rechtliche
Fragen im Bereich des Vertragsrechts sowie des Vereins-, Verbands-,
Arbeits- und Berufsrechts, des Sozialversicherungsrechts und
des Schadensersatz- und Haftungsrechts (beispielsweise bei
Verletzungen). Auch steuerlichen, gesellschaftsrechtlichen
und wirtschaftsrechlichen Fragestellungen sieht sich der Profisport
ausgesetzt. Bei Doping- oder ähnlichen Vergehen steht
nicht zuletzt das Sportstrafrecht als Unterfall des Sportrechts
im Mittelpunkt des Interesses.
Besonderes Augenmerk legen wir in unserer Beratung auf die
sorgfältige Gestaltung von rechtssicheren Verträgen,
um so eventuell aufkommende Streitigkeiten schon im Voraus
zu verhindern. Sollte es dennoch einmal nötig sein, Ansprüche
gerichtlich durchzusetzen, stehen wir Ihnen selbstverständlich
zur Seite - gleich ob vor den ordentlichen Gerichten oder
- wie häufig - vor der besonderen Sportgerichtsbarkeit.
Verlassen Sie sich auf uns, dass wir für Sie die richtigen
rechtlichen Schritte einleiten.
Unter den Begriff des Breitensports
fällt vornehmlich die sportliche Betätigung von
in Sportvereinen und Fitnesstudios organisierten Mitgliedern
zum Zwecke der Freizeitgestaltung.
Oftmals sind die vertragsrechtlichen Strukturen im Breitensport
weniger komplex als im Profisport. Gleichwohl besteht auch
im Breitensport ein großer Bedarf nach rechtssicherer
Vertragsgestaltung. Ohne eine sichere Vertragsgrundlage sind
Streitigkeiten auch im Breitensport Tür und Tor geöffnet,
auch wenn die auf dem Spiel stehenden Schadenssummen häufig
geringer ausfallen als im Profibereich. Für Amateuersportler
und ihre Berater setzen wir daher durch rechtssichere Vertragsgestaltungen
frühzeitig Zeichen. Der Sportler und seine ihm nahestehenden
Personen können sich so voll und ganz auf den Erfolg
im Sport und ggf. den Aufstieg ins Profilager konzentrieren.
Unsere Verträge geben wirtschaftliche Sicherheit.
Mit unserer Expertise im Sportrecht bieten wir neben der Beratung
aktiver Sportler, Trainer, Manager und sonstiger Funktionäre
vor allem auch Sportvereinen, -verbänden und Fitnessstudios
die notwendige rechtliche Unterstützung. Bei der Geschäfts-,
Vereins- oder Verbandsgründung bis hin zu allen sonstigen
vereinsrechtlichen, verbandsrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen,
steuerrechtlichen und gemeinnützigkeitsrechtlichen Fragen,
die die Führung eines Vereins, Verbands oder Fitnessstudios
mit sich bringt, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Ein erhöhter
Beratungsbedarf, den wir gerne bedienen, besteht erfahrungsgemäß
auch zu arbeitsrechtlichen und versicherungsrechtlichen Themen
und zu den sich bietenden Möglichkeiten, Haftungsfallen
- beispielsweise bei der Durchführung von Vereinsveranstaltungen
oder sonstiger Events - zu umgehen.
Lassen sich Streitigkeiten im Sportrecht nicht außergerichtlich
lösen, vertreten wir Ihre Interessen selbstverständlich
auch vor Gericht.
- Profisportlerverträge,
- Amateursportlerverträge,
- Vereinswechsel,
- Trainer- und Managerverträge,
- die Sport- und Kaderförderung,
- Haftungsfragen,
- Sponsorenverträge,
- die Vereins- und Verbandsgründung,
- die umfassende Beratung von Fitnessstudios und Sportstudios,
- alle vereinsrechtlichen und verbandsrechtlichen Fragen,
- arbeitsrechtliche Fragen,
- der Schutz des Persönlichkeitsrechts von Sportlern
und sonstigen Persönlichkeiten im Verein,
- die gesellschaftsrechtliche Beratung,
- steuerliche, versicherungsrechtliche und gemeinnützigkeitsrechtliche
Fragen,
- die strafrechtliche Interessenvertretung
- sowie alle sonstigen rechtlichen Fragen, die sich typischerweise
im Sport stellen.
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