In Zusammenarbeit mit Schiffrin
Barroway Topaz & Kessler, LLP, Philadelphia (USA), einer
der führenden US-Kanzleien für Wertpapier-Sammelklagen,
beraten Winheller Rechtsanwälte europäische institutionelle
Investoren, insbesondere aus Deutschland, Österreich
und der Schweiz, im Hinblick auf die Möglichkeiten, die
sich ihnen durch die Teilnahme an US-Wertpapier-Sammelklagen
bieten. Unsere
Mandanten sind Großinvestoren, wie
Kapitalanlagegesellschaften, Pensionskassen, Pensionsfonds
und große Stiftungen.
Durch
Missmangement im Beteiligungsunternehmen können Aktionären
erhebliche (Kurs-) Verluste entstehen. Mittels Wertpapier-Sammelklagen
in den USA können diese - zumindest zum Teil - ausgeglichen
werden. Trotz teilweise gegenläufiger Tendenzen im US-Recht
sind grundsätzlich auch europäische Investoren berechtigt,
sich an derlei US-Wertpapier-Sammelklagen zu beteiligen und
ihre Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Meist
ist es sogar möglich, dass sie als so genannte Leitkläger
(lead plaintiff) in führender Stellung in einer US-Sammelklage
auftreten und damit entscheidenden Einfluss auf den Prozessverlauf
und das Ergebnis nehmen. Entschädigungszahlungen in Millionenhöhe,
die dem Portfolio des europäischen institutionellen Investors
einverleibt werden können, sind keine Seltenheit.
Nicht immer werden alle Entschädigungszahlungen, die
europäischen Investoren zustehen, auch geltend gemacht.
Tatsächlich liegen die pro Jahr nicht fristgemäß
geltend gemachten Summen im Milliardenbereich. Dies kann für
den institutionellen Investor in mehrfacher Hinsicht zum Nachteil
gereichen: eine auf der Hand liegende Folge eines nachlässigen
Forderungsmanagements ist, dass das Vermögen des Investors
Schaden nimmt. Lässt
der Investor bestehende Schadensersatzansprüche grundlos
verfallen, wird er sich darüber hinaus in aller Regel
seinen Kunden gegenüber regresspflichtig machen. Gemeinnützige
Stiftungen riskieren durch ein grundloses Ausschlagen bereitstehender
Entschädigungszahlungen gar ihren Gemeinnützigkeitsstatus.
In Deutschland, Österreich und der Schweiz sind Klagen
betroffener Privatanleger gegen "ihren" institutionellen
Investor freilich noch ein eher theoretisches Problem. In
den USA sind derlei Klagen allerdings bereits verhandelt worden
- übrigens ebenfalls in Form von Sammelklagen. Je transparenter
der Markt in Deutschland, Österreich und der Schweiz
wird und je leichter der Privatanleger Informationen über
mögliche Entschädigungszahlungen beschaffen kann,
die "sein" institutioneller Investor hätte
geltend machen können, aber grundlos nicht geltend gemacht
hat, umso eher dürfte das Problem praktischer Natur werden.
Es dürfte daher nur eine Frage der Zeit sein, bis enttäuschte
Privatanleger auch in Europa gegen nachlässige institutionelle
Investoren vorgehen werden (vgl. Winheller/Morche,
Wertpapier-Sammelklagen in den USA: Europäische institutionelle
Investoren verschenken Geld - und müssen haften, BBV
02/2007, 60 ff.; Winheller/Döring,
Aktionärs-Sammelklagen in den USA - Nachlässige
institutionelle Investoren haften ihren Kunden).
Soweit
muss es allerdings nicht kommen: Winheller Rechtsanwälte
helfen institutionellen Investoren dabei, ihre Ansprüche
effektiv durchzusetzen und so ihren treuhänderischen
Pflichten ihren Kunden gegenüber gerecht zu werden. Die
Dienstleistung ist für den europäischen Investor
kostenfrei, da unsere Partneranwälte - wie in den USA
allgemein üblich - ausschließlich auf Erfolgshonorarbasis
tätig werden. Die
Serviceleistungen, die Winheller Rechtsanwälte erbringen,
werden direkt von Schiffrin
Barroway Topaz & Kessler, LLP vergütet.
Weitere
ausführliche Informationen zum Thema US-Wertpapier-Sammelklagen
finden Sie in unserem
Leitfaden zu US-Werpapier-Sammelklagen.
Informationen zu unserer Dienstleistung der Portfolio-Überwachung
finden Sie hier.
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