Markenrecht
und Markenschutz - national und international
Das Markenrecht in Deutschland ist - anders als etwa in den
USA - dadurch gekennzeichnet, dass es Marken durch Anmeldung
und Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)
entstehen lässt. Bei multinationaler und globaler Produktvermarktung
kann sich darüber hinaus die Anmeldung der Marke als
europäische Gemeinschaftsmarke in Alicante (Spanien)
sowie die Hinterlegung der Marke als internationale Marke
in Genf (Schweiz) empfehlen.
Winheller Rechtsanwälte sind auf markenrechtliche Fragestellungen
spezialisiert. Wir unterstützen Sie bei allen Fragen
und Problemen, die sich Ihnen im Markenrecht stellen. Zusätzlich
zur Beratung im Markenrecht führen wir für Sie das
jeweilige Eintragungsverfahren durch. Auf Wunsch bieten wir
Ihnen außerdem eine laufende Überwachung und einen
umfassenden Schutz Ihres Markenportfolios gegen Neueintragungen
und Produktpiraterie.
Nachlässigkeiten bei der Verteidigung Ihres Markenportfolios
bleiben im Markenrecht nicht ohne negative Folgen. Gegenüber
verwechselbaren anderen Marken verlieren Ihre Marken im Ähnlichkeitsbereich
an Unterscheidungskraft und begeben sich damit der Chance,
am Markt weiterhin als starke Marken wahrgenommen zu werden.
Auch mit Produktpiraterie ist nicht zu scherzen. Abmahnschreiben,
die Erhebung von Widersprüchen sowie Löschungs-,
Unterlassungs- und Schadensersatzklagen sind häufig die
einzig probaten Mittel, um gegen die Ausnutzung Ihrer Marken
durch andere konsequent vorzugehen und Ihre Markenrechte wirksam
zu schützen.
Unsere Anwälte für Markenrecht unterstützen
Sie in folgenden Bereichen: - Markenschutz
in Deutschland:
Eintragungs- und
Widerspruchsverfahren vor dem Deutschen
Patent- und Markenamt (DPMA); Beschwerdeverfahren
vor dem Bundespatentgericht; Unterlassungs-, Schadensersatz-
und Löschungsklagen vor den ordentlichen Gerichten
gegen Produktpiraten sowie Inhaber fremder Kennzeichenrechte;
Beschlagnahme markenrechtswidriger Waren bei Einfuhr und
Ausfuhr; Kollisionsmeldungen und rechtliche Beurteilung
neuer (fremder) Markenanmeldungen.
- Markenschutz
in Europa:
Eintragungs- und Widerspruchsverfahren
vor dem HABM in Alicante (Spanien); Beschwerdeverfahren
und Klageverfahren vor dem EuG und EuGH; Unterlassungs-,
Schadensersatz- und Löschungsverfahren.
Hinterlegung internationaler
Marken in Genf (Schweiz); internationale Rechtsdurchsetzung,
ggf. mithilfe unserer Kooperationspartner.
Lizenzvergabe, Abgrenzungsvereinbarungen,
außeramtliche Einigungen Streitigkeiten im Markenrecht müssen nicht stets durch
die Gerichte oder die Behörden entschieden werden. Winheller
Rechtsanwälte legen großen Wert auf außeramtliche
und außergerichtliche Einigungen - auf nationaler wie
auf internationaler Ebene. In diesem Zusammenhang kommt einer
sorgfältigen Vertragsgestaltung besondere Bedeutung zu.
Neben dem Abschluss von Markenlizenzvereinbarungen, Franchise-Verträgen
und Markenrechtsübertragungen bemühen wir uns bereits
im Vorfeld möglicher Konflikte um die Herbeiführung
von Abgrenzungsvereinbarungen (Vorrechtsvereinbarungen) mit
Inhabern kollidierender Kennzeichenrechte.