Als zweites Land in der EU hat Griechenland letzte Woche Kapitalverkehrskontrollen eingeführt. Seitdem können Griechen nur noch 60€ pro Tag vom Bankautomaten abheben. Bislang hatte nur Zypern zu solch einem Mittel greifen müssen. Überweisungen funktionieren derzeit weder aus Griechenland heraus noch nach Griechenland hinein. Auch Western Union und PayPal bieten keine entsprechenden Dienstleistungen mehr an. Mit dem klaren Nein beim Referendum am vergangenen Sonntag ist es wahrscheinlich, dass diese Zustände auch weiterhin anhalten werden.
Vereinbarkeit von Kapitalverkehrskontrollen mit dem AEUV
Zu den Grundfreiheiten der Europäischen Union gehören die Personen-, die Dienstleistungs- und die Kapitalverkehrsfreiheit. Dieses letzte in Art. 63 AEUV verankerte Prinzip, verbietet es den Mitgliedsstaaten grundsätzlich, Beschränkungen des Kapital- und Zahlungsverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten der EU einzuführen. Dass mit Griechenland nun schon der zweite Staat der EU solche Kontrollen einführen konnte, liegt daran, dass der AEUV die sogenannte Inländerdiskriminierung nicht verbietet. Die griechische Regierung kann somit Auszahlungen und Überweisungen für griechische Bürger verbieten. Sonstige EU-Bürger betreffen diese Beschränkungen jedoch nicht.
Keine Kontrolle von Bitcoin
Die von der Tsipras-Regierung eingeführten Kontrollen betreffen nur die Eurokonten ihrer Bürger. Bitcoin ist als digitale Währung hingegen keinen Einschränkungen unterworfen. Es ist daher wenig verwunderlich, dass es aus Griechenland eine rege Nachfrage nach der Kryptowährung gibt. Dies spiegelt sich auch im Bitcoinpreis wieder, der seit den ersten Hochrechnungen am Sonntag von ca. 225€ auf ca. 250€ am Montagabend gestiegen ist. Diese neue und einfache Möglichkeit, Kapitalverkehrskontrollen zu umgehen, wirft die Frage auf, ob und wie Regierungen in Zukunft auf den Bitcoin reagieren.
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