DE | EN | RU

info@winheller.com+49 (0)69 76 75 77 80 Mo. - Fr. von 8 bis 20 Uhr, Sa. von 8 bis 17 Uhr
Persönliche Termine nach Vereinbarung

Kapitalverkehrskontrollen in Griechenland: Bitcoin nicht betroffen

Als zweites Land in der EU hat Griechenland letzte Woche Kapitalverkehrskontrollen eingeführt. Seitdem können Griechen nur noch 60€ pro Tag vom Bankautomaten abheben. Bislang hatte nur Zypern zu solch einem Mittel greifen müssen. Überweisungen funktionieren derzeit weder aus Griechenland heraus noch nach Griechenland hinein. Auch Western Union und PayPal bieten keine entsprechenden Dienstleistungen mehr an. Mit dem klaren Nein beim Referendum am vergangenen Sonntag ist es wahrscheinlich, dass diese Zustände auch weiterhin anhalten werden.

Vereinbarkeit von Kapitalverkehrskontrollen mit dem AEUV

Zu den Grundfreiheiten der Europäischen Union gehören die Personen-, die Dienstleistungs- und die Kapitalverkehrsfreiheit. Dieses letzte in Art. 63 AEUV verankerte Prinzip, verbietet es den Mitgliedsstaaten grundsätzlich, Beschränkungen des Kapital- und Zahlungsverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten der EU einzuführen. Dass mit Griechenland nun schon der zweite Staat der EU solche Kontrollen einführen konnte, liegt daran, dass der AEUV die sogenannte Inländerdiskriminierung nicht verbietet. Die griechische Regierung kann somit Auszahlungen und Überweisungen für griechische Bürger verbieten. Sonstige EU-Bürger betreffen diese Beschränkungen jedoch nicht.

Keine Kontrolle von Bitcoin

Die von der Tsipras-Regierung eingeführten Kontrollen betreffen nur die Eurokonten ihrer Bürger. Bitcoin ist als digitale Währung hingegen keinen Einschränkungen unterworfen. Es ist daher wenig verwunderlich, dass es aus Griechenland eine rege Nachfrage nach der Kryptowährung gibt. Dies spiegelt sich auch im Bitcoinpreis wieder, der seit den ersten Hochrechnungen am Sonntag von ca. 225€ auf ca. 250€ am Montagabend gestiegen ist. Diese neue und einfache Möglichkeit, Kapitalverkehrskontrollen zu umgehen, wirft die Frage auf, ob und wie Regierungen in Zukunft auf den Bitcoin reagieren.

Weiterlesen:
Schweiz erhebt keine Mehrwertsteuer auf Bitcoin-Handel
New York State verabschiedet die BitLicense

Benjamin Kirschbaum

Rechtsanwalt Benjamin Kirschbaum ist vor allem in den Bereichen Blockchain und Kryptowährungen sowie im allgemeinen Zivilrecht, Gemeinnützigkeitsrecht, Verwaltungsrecht und Kirchenrecht/Religionsrecht tätig.

>> Zum Profil

Ihre Karriere bei WINHELLER

Nächster Karriereschritt geplant? Unsere mittelständische Kanzlei bietet ein vielfältiges Aufgaben- und Beratungsspektrum an vier deutschen Standorten. Wir freuen uns auf engagierte neue Kollegen!

>> Zu unseren aktuellen Stellenangeboten

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

WINHELLER-Blog via Newsletter

Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter und erhalten Sie regelmäßig die wichtigsten Beiträge aus dem Wirtschafts- und/oder Gemeinnützigkeitsrecht bequem per E-Mail. Wählen Sie einfach Ihren Wunschnewsletter aus. (Pflichtfelder sind mit * markiert).

German Business Law News (4x jährlich)
Nonprofitrecht aktuell (1x im Monat)
Ich möchte den oder die ausgewählten Newsletter abonnieren und erteile zu diesem Zwecke meine Einwilligung in die Verarbeitung meiner oben angegebenen Daten durch WINHELLER. Die „Hinweise zur Datenverarbeitung im Rahmen des Newsletter-Abonnements“ habe ich gelesen.
Mir ist bekannt, dass ich meine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Betätigung des Abmeldebuttons innerhalb des Newsletters widerrufen kann. *