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Nach Brexit: Frankfurt als neues Ziel für ausländische Banken

„Es reicht nicht aus, einen Briefkasten anzuschrauben.“ Mit diesen Worten schloss Peter Lutz, stellvertretender Exekutivdirektor für die Bankenaufsicht einen Brexit-Workshop für Auslandsbanken. Nachdem das Vereinigte Königreich für den Austritt aus der Europäischen Union (EU) gestimmt hat, wird es für Banken Zeit nach Alternativen zum Bankstandort London zu suchen. Für viele Banken könnte sich Deutschland mit der hessischen Finanzmetropole Frankfurt am Main als idealer Standort entpuppen.

Frankfurt ist Zentrale der Europäischen Bankenaufsicht

Im Gegensatz zu London, das lange in „splendid isolation“ gelebt hat, steppt in Frankfurt der aufsichtsrechtliche Bär. Zunächst ist Frankfurt der Sitz der Europäischen Zentralbank (EZB). Diese ist nicht nur für den Leitzins verantwortlich, sondern koordiniert auch den einheitlichen europäischen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) für die Banken in der Eurozone. Auch die Bundesbank als deutsche Notenbank hat ihre Hauptverwaltung in Frankfurt. Ihr obliegt die laufende Aufsicht über die Kreditinstitute in Deutschland. Zuletzt sitzt ein Teil der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als deutsche Allfinanzbehörde in Frankfurt.

Diese Nähe zu allen relevanten Aufsichtsbehörden garantiert kurze Wege, schnelle Entscheidungen und den persönlichen Kontakt zu den verantwortlichen Personen. Zudem wird aller Voraussicht nach auch die Europäische Bankenaufsicht von der Themse an den Main ziehen. Für Banken aus London, die dort den Kontakt zu den Aufsehern gepflegt haben, ist es demnach doppelt angezeigt sich in Richtung Frankfurt zu orientieren.

Europäischer Pass erfordert Umzug des Instituts

Banken und Finanzdienstleister, die bisher mit der Financial Conduct Authority zusammengearbeitet haben, bekommen in Deutschland mit der BaFin eine vergleichbare Aufsichtsbehörde. Die Mitarbeiter der BaFin sprechen in der Regel auch fließend Englisch, so dass die Kommunikation gesichert ist. Dennoch gibt es einige Unterschiede zu beachten. Zwar ist das Finanzmarktrecht in Europa an zahlreichen Stellen harmonisiert. Der deutsche Gesetzgeber und die BaFin sind jedoch allgemein eher vorsichtig und regulierungsfreudig. So kam es in der Vergangenheit bereits zu einigen Produktinterventionen der BaFin. Dabei wurde angedacht Produkte wie Bonitätsanleihen oder CFDs zu verbieten oder in ihrem Vertrieb einzuschränken. Für Marktteilnehmer, die sich mit ihrem Geschäft ohnehin an den europäischen Markt wenden wollen, bedeutet die akribische Aufsicht der BaFin und der Bundesbank allerdings gleichzeitig die Gewissheit der europaweiten uneingeschränkten Anerkennung ihrer Zulassung beim Passporting.

Insgesamt stellt Deutschland insgesamt einen hervorragenden Standort dar, um nach dem Ausscheiden Großbritanniens aus der EU weiterhin in den Genuss des Europäischen Passes nach Art. 33 ff. der Capital Requirements Directive IV (Richtlinie 2013/36/EU) zu kommen. Wie der Aussage Peter Lutz zu entnehmen ist, reicht es jedoch nicht aus, lediglich einige Mitarbeiter nach Deutschland zu senden und den Bankbetrieb de facto weiterhin in London abzuwickeln. Ein Totalumzug nach Frankfurt ist jedoch kostspielig und für viele Angestellte persönlich kaum vorstellbar.

Geeignete Strategie rechtzeitig entwickeln

Institute die sich Richtung Deutschland orientieren wollen, müssen daher eine individuelle Strategie entwickeln, die ihnen bei möglichst geringem Aufwand die Flucht unter das Aufsichtsdach der BaFin ermöglicht. Da die Austrittsgespräche voraussichtlich bereits im März anlaufen, sollten die Vorbereitungen bald beginnen. Unsere Kanzlei ist Ihnen bei der Entwicklung einer entsprechenden Strategie gerne behilflich. Wir verfügen neben der erforderlichen bankaufsichtsrechtlichen Expertise auch über das notwendige Know-how im Steuer- und Gesellschaftsrecht, um Ihr Institut umfassend bei der Strategieentwicklung beraten zu können. Zudem pflegen wir seit Jahren gute Kontakte zu den deutschen Aufsichtsbehörden. Gerne unterstützen wir Sie, um Ihren reibungslosen Geschäftsbetrieb über den Brexit hinaus zu gewährleisten. Kontaktieren Sie uns unter info@winheller.com oder unter +49 (0)69 76 75 77 80.

Weiterlesen:
Briten für Brexit: Risiken für Banken und Finanzdienstleister – Chancen für Frankfurt?
Welche Tätigkeiten setzen eine BaFin-Lizenz voraus?

Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

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