DE | EN | RU

info@winheller.com+49 (0)69 76 75 77 80 Mo. - Fr. von 8 bis 20 Uhr, Sa. von 8 bis 17 Uhr
Persönliche Termine nach Vereinbarung

Blockchain Kontrakte: Abschluss von Verträgen mit der Blockchaintechnologie

Wie wir im letzten Beitrag beleuchtet haben, hat die Blockchaintechnologie das Potential, Aspekte der öffentlichen Verwaltung zu revolutionieren. Aber auch im Zivilrecht könnte Kryptografie überkommene Regeln und Institute aufbrechen und Mehrwerte schaffen. Blockchains könnten nach den Bitcoins somit eine weitere globale Entwicklung auslösen.

Digitale Signatur erleichtert die Beweisführung

Ein aktuelles Beispiel liefert der Streit zwischen dem Investor Roger Ver und der größten Bitcoinbörse OKCoin aus China. In einem Vertrag haben beide Parteien vereinbart, dass OKCoin die Domain Bitcoin.com verwaltet und dafür monatlich 10.000 US-Dollar an Ver zahlt.  Der Vertrag wurde siebenmal überarbeitet, bis er schließlich sowohl schriftlich als auch digital signiert wurde. Das entsprechende PDF kann inzwischen öffentlich heruntergeladen werden. OKCoin hat nun jedoch offiziell erklärt, den Vertrag nicht fortsetzen zu wollen.

Problematisch ist jedoch, dass die 7. Version des Vertrages gar kein Kündigungsrecht enthält. Dieses ist lediglich in einer 8. Version enthalten. Diese Version trägt scheinbar ebenfalls eine Unterschrift von Roger Ver. Allerdings stimmt diese Signatur auf die Sekunde genau mit der Signatur in der Version 7 überein. Da niemand völlig zeitgleich zwei verschiedene Dokumente signieren kann, muss eines von beiden Dokumenten eine Fälschung sein.

Digitale Signatur verrät Fälschung und Original

In einem deutschen Zivilrechtsprozess mit zwei Varianten eines schriftlich unterschriebenen Vertrages, müsste das Gericht mühsam Beweis erheben. Schriftsachverständige müssten die Unterschriften analysieren, wobei niemals eine einhundertprozentige Sicherheit erreicht werden kann. Dank der digitalen Signierung der Version 7 durch Roger Ver ist der vorliegende Fall jedoch wesentlich leichter zu lösen. Denn obwohl dieselbe Unterschrift in der Version 8 auftaucht, enthält dieses Dokument keine kryptografische Signierung. Eine Untersuchung des IT-Spezialisten J. Maurice kommt somit zu dem Schluss dass die Version 7 das Original darstellt, die von OKCoin präsentierte Version 8 hingegen eine Fälschung ist.

Blockchain erlaubt digitale Signaturen für jedermann

Dies zeigt, dass die Digitalisierung des Zivilrechts in Zukunft Manipulationen erschweren und die Beweisführung erleichtern könnte. Zwar kennt auch das BGB in § 126a Abs. 1 bereits die qualifizierte elektronische Signatur. Deren Einführung und Umsetzung ist jedoch umständlich. Eine Signierung von Dokumenten auf der Blockchain kann hingegen schnell und ebenso sicher erfolgen. Ein Anwalt, der mit dem Recht virtueller Währungen vertraut ist, kann erklären, wie sin solches System rechtssicher implementiert wird.

Weiterlesen:
Neue Einsatzmöglichkeiten für Kryptotechnologie: Die Blockchain in der staatlichen Verwaltung
Bitcoin und virtuelle Währungen: Rechtliche Planung

Benjamin Kirschbaum

Rechtsanwalt Benjamin Kirschbaum ist vor allem in den Bereichen Blockchain und Kryptowährungen sowie im allgemeinen Zivilrecht, Gemeinnützigkeitsrecht, Verwaltungsrecht und Kirchenrecht/Religionsrecht tätig.

>> Zum Profil

Ihre Karriere bei WINHELLER

Nächster Karriereschritt geplant? Unsere mittelständische Kanzlei bietet ein vielfältiges Aufgaben- und Beratungsspektrum an vier deutschen Standorten. Wir freuen uns auf engagierte neue Kollegen!

>> Zu unseren aktuellen Stellenangeboten

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

WINHELLER-Blog via Newsletter

Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter und erhalten Sie regelmäßig die wichtigsten Beiträge aus dem Wirtschafts- und/oder Gemeinnützigkeitsrecht bequem per E-Mail. Wählen Sie einfach Ihren Wunschnewsletter aus. (Pflichtfelder sind mit * markiert).

German Business Law News (4x jährlich)
Nonprofitrecht aktuell (1x im Monat)
Ich möchte den oder die ausgewählten Newsletter abonnieren und erteile zu diesem Zwecke meine Einwilligung in die Verarbeitung meiner oben angegebenen Daten durch WINHELLER. Die „Hinweise zur Datenverarbeitung im Rahmen des Newsletter-Abonnements“ habe ich gelesen.
Mir ist bekannt, dass ich meine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Betätigung des Abmeldebuttons innerhalb des Newsletters widerrufen kann. *